ÖVP droht Strafe wegen überhöhter Wahlkampfkosten
Der Rechnungshof geht davon aus, dass die ÖVP die Wahlkampfkostengrenze auch bei der Nationalratswahl 2019 überschritten hat - und zwar um zumindest 525.000 Euro.Diese Zahl ergibt sich aus einer vom Rechnungshof in die Wege geleiteten Finanzprüfung durch externe Wirtschaftsprüfer.
Die ÖVP selbst weist das zurück, hat ihre Angaben zu den Wahlkampfkosten 2019 aber deutlich nach oben korrigiert. Über eine etwaige Strafe entscheidet nun der Parteiensenat im Kanzleramt.
Ursprünglich hatte die ÖVP ihre Ausgaben für die Nationalratswahl 2019 mit 5,6 Millionen Euro beziffert. Dem schenkte der Rechnungshof keinen Glauben - und zwar erstens, weil sich die ÖVP die politisch deutlich weniger gewichtige EU-Wahl mehr Geld kosten ließ (6,9 Millionen Euro) und zweitens, weil zwischenzeitlich geleakte interne Unterlagen der ÖVP die Einhaltung der Kostengrenze zweifelhaft erscheinen ließen. Da der Rechnungshof selbst Parteifinanzen nicht kontrollieren darf, schickte er der ÖVP einen Wirtschaftsprüfer in die Parteizentrale, um die offenen Fragen zu klären.
Im Zuge dieser Wirtschaftsprüfung hat die ÖVP ihre Angaben zu den Wahlkampfkosten 2019 deutlich nach oben korrigiert. Statt 5,6 Millionen Euro bestätigt die Partei nun Ausgaben von 6,6 Millionen. Der Rechnungshof teilte nach Durchsicht des Prüfberichts allerdings mit, dass aus seiner Sicht zumindest weitere 888.676,58 Euro als Wahlwerbungskosten zu beurteilen wären. Damit hätte die ÖVP die Wahlkampfkostengrenze 2019 um zumindest 525.000 Euro überschritten. Die ÖVP wies das in einer ersten Stellungnahme zurück und betonte, bei dieser Summe - die der Wirtschaftsprüfer nicht abschließend beurteilt habe - handle es sich nicht um Wahlwerbungskosten.
Bei den nun strittigen 887.000 Euro geht es u.a. um Kosten für die „Berg-Auf Tour“ des damaligen ÖVP-Chefs Sebastian Kurz, um die Beschäftigung ehemaliger Kabinettsmitarbeiter sowie um Wahlkampfprämien und Leistungszulagen für Mitarbeiter. Veröffentlicht wird der Bericht des Wirtschaftsprüfers nicht, hieß es seitens des Rechnungshofs am Montag. Dafür fehle die Rechtsgrundlage. Allerdings übermittle man die Unterlagen nun an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt.
ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker zeigte sich für das dort drohende Verfahren zuversichtlich. „Diese Ausgaben sind nicht den Wahlkampfkosten zuzuordnen. Wir gehen aufgrund der Faktenlage nicht davon aus, dass der UPTS zu einem anderen Ergebnis kommt“, sagte er in einer Aussendung. Stocker verwies außerdem darauf, dass die Nachkontrolle durch einen zusätzlichen Wirtschaftsprüfer erstmals zum Einsatz kam. Damit sei die ÖVP durch drei Wirtschaftsprüfer kontrolliert worden, alle drei hätten die Einhaltung der Wahlkampfkostengrenze bestätigt: „Für die Volkspartei wurden völlig neue Maßstäbe angewandt. Noch nie wurde so intensiv und umfassend geprüft.“
Die Entscheidung liegt nun beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt. Der Senat hat die ÖVP bereits dreimal wegen Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze bestraft. In Summe hat die ÖVP dafür 1,2 Millionen Euro Geldbuße bezahlt: Bei der Nationalratswahl 2013 hatte die ÖVP die 7-Millionen-Euro-Grenze um mehr als vier Millionen Euro überschritten, bei der niederösterreichischen Landtagswahl im selben Jahr um fast zwei Mio. Euro und bei der Nationalratswahl 2017 hatte die ÖVP schließlich um fast sechs Millionen Euro zu viel ausgegeben. Die FPÖ lag damals um 3,7 Millionen Euro über der Grenze, die SPÖ um knapp 400.000 Euro.
Konsequenzen forderten am Montag die Oppositionsparteien. FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz nannte den Rechenschaftsbericht „ein einziges Schummel-Werk“. Es sei nicht länger hinzunehmen, wie die ÖVP die Österreicher an der Nase herumführt. Und Bundeskanzler Karl Nehammer sei für den „Schummelbericht“ verantwortlich, schließlich war er 2019 Generalsekretär der ÖVP. Daher müsse er den Hut nehmen, so Schnedlitz. Ähnlich auch die NEOS: „Eine Partei wie die ÖVP, die permanent die Gesetze bricht und die erlaubten Wahlkampfkosten überschreitet, die trickst und täuscht, wo es nur geht, und das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für ihre eigenen Zwecke missbraucht, kann kein Land führen“, findet Generalsekretär Douglas Hoyos, der ebenfalls daran erinnerte, dass Nehammer damals die „erschummelten Wahlkämpfe“ geleitet habe. Der neuerliche „Gesetzesbruch“ dürfe nicht wieder ohne Konsequenzen bleiben, fordert Hoyos.
Auch für SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch sind sofortige Neuwahlen unumgänglich: „Nehammer ist als ÖVP-Obmann und ehemaliger türkiser Generalsekretär zu 100 Prozent für den Wahlkampfkosten-Skandal und den türkisen Rechenschaftsbericht verantwortlich.“ Daher sei Nehammer als Kanzler untragbar.
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