U-Ausschuss wartet vergeblich auf Thomas Schmid

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Sämtliche Versuche von Parlament, Polizei und Justiz scheiterten. Der KURIER schildert das Dilemma um den Ex-Finanz-General.

Thomas Schmid schweigt. Von ihm seien "weiterhin keine öffentlichen Äußerungen und medialen Auftritte zu erwarten", teilte sein Anwalt Roland Kier am Donnerstag mit. Schmid werde sich "an der medialen und politischen Diskussion nicht beteiligen, schon gar nicht an Inszenierungen anderer Personen".

Wie berichtet, dementieren Ex-Kanzler Sebastian Kurz und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka die Vorwürfe, die Schmid bei der WKStA gegen sie erhoben hat, und wollen rechtlich gegen ihn vorgehen.

Anwalt Kier weiter: "Mein Mandant hat sich schuldig gemacht und entschlossen, für sein eigenes Fehlverhalten Verantwortung zu übernehmen." Er habe seine Rolle sowie seine Wahrnehmungen über die Mitwirkung anderer Personen "nach bestem Wissen und Gewissen" offengelegt.

"Lügenbaron"

Die ÖVP setzt unterdessen alles daran, den Kronzeugen in spe unglaubwürdig zu machen: Andreas Hanger, ÖVP-Fraktionschef im U-Ausschuss, bezeichnet Schmid als "Lügenbaron der Nation" (FPÖ-Fraktionschef Christian Hafenecker kontert, der "Lügenbaron" sei jahrelang der wichtigste Mitarbeiter der ÖVP gewesen), und als "fragwürdigen Charakter".

Den Umstand, dass Schmid bis dato nicht im U-Ausschuss erschienen ist, führt Hanger darauf zurück, dass er dort unter Wahrheitspflicht stehen würde.

Geheimakt

Lange hieß es, Schmid sei nicht greifbar. Seinen Hauptwohnsitz hat er in den Niederlanden. Wie nun bekannt wurde, war er aber zwischen April und September für Besprechungen und Einvernahmen bei der WKStA in Wien bzw. Graz – und theoretisch doch greifbar. Bloß: Die Treffen waren streng geheim.

Der Akt war unter Verschluss, bekannt war aber die Aktenzahl. Der U-Ausschuss hat ihn angefordert, die WKStA winkte aber ab: Jede noch so kleine Information würde die Ermittlungen gefährden, hieß es da.

Nicht einmal die Justizministerin hat Einblick in den Verschlussakt, das ist gesetzlich schlicht nicht vorgesehen. Den Akt könnte sie sich erst beschaffen lassen – und das auch nur unter strengen Voraussetzungen im Rahmen der Fachaufsicht – wenn ein Vorhabensbericht vorliegt.

Und ein Vorhabensbericht würde im Fall Schmid erst fällig, wenn er den Kronzeugenstatus beantragt – was er noch nicht gemacht hat.

Derzeit gibt es nur Vernehmungsprotokolle, die am Dienstag publik wurden, weil die WKStA sie für die Anwälte der Beteiligten freigegeben hat. Justizministerin Alma Zadić erfuhr erst da von Schmids Geständnis – am selben Tag wie die Medien.

Eskalation

Im Akt ist aber ersichtlich, dass die WKStA Schmid mehrmals ersucht hat, sich selbst beim U-Ausschuss zu melden. Vergeblich. Die Lage eskalierte im September: Der U-Ausschuss machte Druck, Schmid müsse zwangsweise vorgeführt werden. Sein Anwalt zog die Notbremse, sagte die verbliebenen zwei Vernehmungstermine ab, damit die Geheimaktion nicht auffliegt (siehe Tagebuch unten).

Ob die Termine nun nachgeholt werden, wollte die WKStA am Donnerstag auf KURIER-Anfrage nicht sagen.

Sicherungshaft

Für den U-Ausschuss bleiben die Ladungen bis 7. Dezember (dem geplanten Ende) aufrecht, und so auch der Beschluss zur polizeilichen Vorführung. Zuständig ist das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung – und das ist in einem Dilemma: Die Beamten dürfen Schmid nur kurz vor einem U-Ausschuss-Termin anhalten bzw. in "Sicherungshaft" nehmen. Über Nacht ist das nicht erlaubt.

Und: Sie können nur bei der zuletzt bekannten Adresse in Wien anklopfen. Dort war er zuletzt aber nicht anzutreffen.

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