U-Ausschuss: Wallner weist Vorwürfe in Inseraten-Affäre von sich
Der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat am Mittwoch im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss die Vorwürfe in der Inseratenaffäre abermals zurückgewiesen. Er habe niemals für die Vornahme eines Amtsgeschäfts eine Gegenleistung eingefordert, so Wallner in seinem Eingangsstatement: „Das entspricht nicht meinem Stil und meiner Amtsführung.“
Er habe sich mehrfach in der Causa geäußert, in der es Klärungsbedarf auf drei Ebenen gebe, erklärte Wallner. Zum einen existierten offene rechtliche Fragen zur Steuer- und Finanzprüfung, zweitens müssten inhaltliche Fragen für die Zukunft geklärt werden und drittens seien moralische Fragen zu beantworten.
Er habe jedenfalls seine politischen Funktionen immer im Bewusstsein eines „hohen moralischen Maßstabs“ ausgeübt. Zudem verwies Wallner auf die in die Wege geleitete Prüfung „sämtlicher Geschäftsablaufe“ der Jahre 2016 bis 2021 der ÖVP-Teilorganisation durch eine Steuerberatungskanzlei. Dabei soll auch das interne Kontrollsystem überprüft und konkrete Empfehlungen für die Zukunft abgeleitet werden. Ein Ergebnisbericht sei in den nächsten Wochen zu erwarten.
Wolle "Anonyme Anschuldigung" widerlegen
Wallner betonte abermals, dass die Ermittlungen der WKStA gegen ihn auf Zeitungsberichten über eine „anonyme Anschuldigung“ basierten. Er werde diese im Ermittlungsverfahren „in aller Deutlichkeit“ widerlegen. Auch stellte Wallner „klar“, dass er keinerlei Funktion im Wirtschaftsbund ausübe und operativ über keine Einsichtsrechte oder Eingriffsmöglichkeiten verfüge.
ÖVP bringt 29 Geschäftsordnungseinwende ein
Der Beginn von Wallners Befragung war - wie bereits der Vormittag auch - von Geschäftsordnungsdiskussionen dominiert. Ein Novum dabei war, dass noch bevor der Verfahrensrichter die erste Frage stellen konnte, bereits eine Meldung von ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger zur Geschäftsordnung kam. Neuerlich hielt er fest, dass die Vorarlberger Inseratenaffäre nicht Thema eines Untersuchungsausschusses auf Bundesebene sein könne. Schließlich untersuche man lediglich die Vollziehung des Bundes.
Genau um diese Frage kreisten auch die zahlreichen Geschäftsordnungsdiskussionen bei der Befragung eines Bediensteten im Fachbereich Großbetriebsprüfung der Finanz am Vormittag, der mit der Steuerprüfung des Wirtschaftsbundes Vorarlberg betraut ist. Gezählte 29 Geschäftsordnungseinwendungen brachte die ÖVP vor, kaum dass ein Oppositionsabgeordneter gefragt hatte. Dazu kamen drei längere „Stehungen“. Verfahrensrichterin Christa Edwards folgte teils der Argumentation und negierte einen Zusammenhang mit Untersuchungsgegenstand und -zeitraum bei Fragen zum Wirtschaftsbund und dessen Gebarung bzw. Steuerakt.
"Rechtswidrig"
Lediglich die Grüne Nina Tomaselli drang mit ihren Fragen nach politischen Interventionen durch, von denen der Beamte in seinem Eingangsstatement berichtet hatte, dass es diese „kaum“ und - wenn - dann auch vor dem Untersuchungszeitraum gegeben hatte. Letztlich wurde eine Beantwortung zugelassen, und es stellte sich heraus, dass der Prüfer in Zusammenhang mit der 430.000-Euro-Spende von KTM-Chef Stefan Pierer an die ÖVP im Jahr 2017 „rechtswidrig“, wie er betonte, vom Finanzministerium verfolgt worden sei.
Beteiligt gewesen sei der damalige Sektionschef und spätere Finanzminister Eduard Müller. Es sei um die Suche nach jener Person gegangen, die Unterlagen an einen Abgeordneten - gemeint war SP-Mandatar Jan Krainer - weitergegeben habe. Kurz vor der Wahl 2017 sei versucht worden „den Täter, die Sau zu finden, die man durchs Dorf treiben muss“, dies sei „für mich sehr erschütternd“ gewesen, so der Finanzbeamte.
Herausgekommen sei letztlich gar nichts, das Vertrauen sei aber massiv erschüttert gewesen. Heute sei man klüger, „wir würden uns mehr wehren“. Das solle sich jeder Politiker auf die Fahnen heften, der so etwas noch einmal versuche. Gefragt nach dem Wirtschaftsbund-Verfahren meinte er hingegen, dass er „keinerlei politische Einflussnahme im ganzen Verfahren“ wahrgenommen habe, „von keinem Politiker“.
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