Volksanwälte und Richter als Schlichter

Volksanwälte und Richter als Schlichter
Bei Hypo-Aufklärung im kommenden Jahr könnten sie gebraucht werden.

Zwei Themen gibt es schon – für Untersuchungsausschüsse nach neuem Reglement. Die Causa Hypo und Missstände beim Strafvollzug. Die Opposition wird begehren, die Vorgänge rund um die notverstaatlichte Bank zu prüfen. Erfolgreich. Bisher konnte nur eine Mehrheit der 183 Nationalratsabgeordneten einen U-Ausschuss beantragen; fortan kann das auch eine Minderheit. Rot und Schwarz hatten sich bisher dagegen verwahrt, die Hypo-Malaise politisch zu beleuchten; die von der Regierung installierte Kommission reiche, argumentierten sie.

Vorerst haben sich die Parteien in Sachen U-Ausschuss-Reform nur arrangiert. Das Gesetz dazu soll erst im Spätherbst im Hohen Haus beschlossen werden. Die ersten Zeugen könnten Anfang 2015 in einem Hypo-U-Ausschuss befragt werden, meinen die Grünen. FPÖ und Neos, mit denen sich SPÖ, ÖVP und Ökos auf die Neuerungen verständigt haben, wollen nicht zuwarten, bis diese formal gelten. Der U-Ausschuss müsse vorher her – per Mehrheitsbeschluss. "Die Regierung soll sagen, warum sie nicht aufklären will, obwohl sie jetzt noch mehr in der Hand hätte", befindet FPÖ-Mandatar Gernot Darmann, gemünzt auf den jetzt geltenden U-Ausschuss-Modus, der Rot und Schwarz begünstigt.

Noch nicht mit von der Reform-Partie sind die Stronachianer. Das wollen die Grünen ändern, stellen aber klar: "In den Grundfesten wird nicht mehr verhandelt."

Schnell-Urteile

Volksanwälte und Richter als Schlichter
Eine davon: Bei Streitigkeiten entscheidet das Verfassungsgericht im Eilverfahren: binnen vier Wochen in einem Dreier-Senat. Eine parlamentsinterne Schiedsstelle gibt es ebenfalls, bestehend aus den drei Volksanwälten. Wem nicht behagt, wie der Ausschuss-Vorsitzende entscheidet (etwa welche Fragen er zulässt), kann sich an sie wenden. Die Volksanwälte müssen einstimmig urteilen.

Die künftigen Streitschlichter haben nichts gegen diesen Job. "Das passt gut zu den Kompetenzen eines Verfassungsgerichtshofs, wie auch das Beispiel Deutschland zeigt", sagt der Sprecher von Höchstgerichtspräsident Gerhart Holzinger. "Die verantwortungsvolle Rolle der internen Schiedsstelle nehmen wir gerne wahr", erklärt Volksanwältin Gertrude Brinek. "Den Mitgliedern des U-Ausschusses wurde damit ein weiteres Rechtsmittel zur Verfügung gestellt." Dass sich die Mandatare oft an die Bürgeradvokaten wenden werden, glaubt Brinek nicht. Warten wir den Hypo-U-Ausschuss ab.

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