U-Ausschuss: ÖVP will wegen Schmid-SPÖ-Chats den VfGH anrufen

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Im Antrag gesetzte Frist verstrichen - Justizressort berief sich auf eingeleitete Konsultation

Die Volkspartei bemüht sich im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss weiterhin intensiv, Hinweise für die Involvierung auch anderer Parteien zu finden. Jetzt will die ÖVP den Verfassungsgerichtshof anrufen, weil das Justizministerium einem Auftrag auf Aktenlieferung binnen der mit einem türkisen Antrag gesetzten Frist nicht nachkam. Bei diesen Akten handelt es sich um Chats zwischen Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid (ÖVP) und SPÖ-Politikern.

Die Frist - für die die Zustimmung eines Viertels der Mandatare nötig ist - konnte die ÖVP aufgrund ihrer Größe allein vorgeben. Sie wurde in der Nacht auf Freitag fällig. Das Justizministerium wartete in der vergangenen Woche allerdings darauf, dass der U-Ausschuss eine Reihenfolge für die Chat-Auswertung festlegt.

Mehrere Hunderttausend Chats

Die "gegenständlichen Verlangen" würden "eine Auswertung von mehreren Hunderttausend Chats betreffen", hieß es schon Anfang der Woche. Die Anträge der ÖVP seien deshalb Gegenstand eines Konsultationsverfahrens. Dieses werde vom Vorsitzenden des U-Ausschusses - also Wolfgang Sobotka (ÖVP) - mit dem Justizministerium unter Einbindung der Fraktionen geführt.

Aus Sicht der ÖVP ist in diesem Fall allerdings kein Konsultationsverfahren möglich. Ein solches sei nur für Fälle vorgesehen, wo die Übermittlung von Unterlagen strafrechtliche Ermittlungen gefährden könnte, sagte ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger am Samstag gegenüber der APA: "Das Justizministerium hat zu liefern, es kann sich nicht auf ein Konsultationsverfahren ausreden." Der Antrag an den VfGH werde deshalb gerade vorbereitet, bestätigte er einen Bericht der Kronen Zeitung (Samstags-Ausgabe).

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