U-Ausschuss: Wie die FPÖ mit der VfGH-Abfuhr umgeht

Insgeheim wird die FPÖ mit der negativen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) wohl schon gerechnet haben. Wirkte doch ihre rasche Reaktion auf die Bestätigung, dass der von den Blauen angestrebte U-Ausschuss zu den Corona-Maßnahmen und der Causa Pilnacek verfassungswidrig sei, schon längerfristig vorbereitet.
„Die Angst der ÖVP vor der Wahrheit muss riesengroß sein, wenn sie mit allen Mitteln und juristischen Winkelzügen einen U-Ausschuss zu ihrem Machtmissbrauch im Innenministerium abwürgt“, wettert FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker. „Tragisch ist auch, dass SPÖ und Neos, die in den U-Ausschüssen der letzten Jahre immer versucht haben, an der Aufklärung mitzuarbeiten, der ÖVP hierbei Schützenhilfe leisten.“
Die drei Parteien waren es gewesen, die vor wenigen Wochen den von der FPÖ angestrebten U-Ausschuss zu den zwei so unterschiedlichen Themen für unzulässig erklärt hatten.
Die Blauen fochten das Veto beim VfGH an – und blitzten dort nun ab. Konnten doch die Höchstrichter den Argumenten der Regierungsparteien im Wesentlichen folgen: Es sei unzulässig, inhaltlich nicht zusammenhängende Sachverhalte in einem Untersuchungsgegenstand zu vermengen, heißt es seitens des VfGH.
Themenmix
Wie berichtet, hatte die FPÖ in ihrem Antrag versucht, beide Themen – das Vorgehen der Regierung gegen Kritiker der Corona-Maßnahmen und eine mögliche Einflussnahme auf die Ermittlungen zum Tod des Spitzenbeamten Christian Pilnacek – über die Klammer eines angeblichen „ÖVP-Machtmissbrauches“ in Zusammenhang zu bringen. In beiden Fällen, so die FPÖ-These, hätten die Türkisen insbesondere über das Innenministerium parteipolitisch motivierten Einfluss auf die Geschehnisse genommen.
Eine These, der die Höchstrichter nichts abgewinnen konnten: Die Regierungsparteien hätten im zuständigen Geschäftsordnungsausschuss nachvollziehbar dargelegt, dass sich der vorgeschlagene Untersuchungsgegenstand auf keinen bestimmbaren Vorgang bezieht.
Zu unkonkret
Er erfasse „vielmehr die gesamte Amtsführung bestimmter Bundesministerien und der ihnen nachgeordneten Behörden“, argumentieren die Verfassungsrichter weiter. Die im Verlangen der FPÖ beigefügte Wortfolge „Verdacht der unsachlichen oder parteipolitisch motivierten Einflussnahme“ sei nicht geeignet, den Untersuchungsgegenstand hinreichend zu konkretisieren.
Naturgemäß mit Genugtuung reagieren die Regierungsparteien auf die Entscheidung des VfGH: „Untersuchungsausschüsse haben klaren verfassungsrechtlichen Regeln zu folgen und sind kein blaues Wunschkonzert“, sagt der ÖVP-Abgeordnete Andreas Hanger. Man habe die FPÖ vor Wochen dazu eingeladen, einen bzw. zwei verfassungskonforme Untersuchungsgegenstände zu definieren. „Dazu war sie nicht in der Lage.“
„Für uns Neos ist klar: Aufklärung und Kontrolle müssen immer auf Basis der Verfassung stattfinden“, betont die pinke Abgeordnete Sophie Wotschke.
„Es liegt jetzt an der FPÖ, ob sie ein neues Verlangen einbringt“, sagt der SPÖ-Mandatar Kai Jan Krainer. „Wenn ein neuer U-Ausschuss eingesetzt wird, wird die SPÖ konstruktiv an der Aufklärung politischer Verantwortung mitarbeiten.“
FPÖ denkt nach
Hafenecker will den VfGH-Entscheid nun analysieren, wie er betont. Danach will man weitere Schritte planen. Denkbar ist, dass die FPÖ nun, wie bereits vor Wochen angedeutet, die Causen Corona und Pilnacek in zwei getrennten U-Ausschüssen hintereinander untersucht. Wobei es parteiintern zu angeregten Debatten kommen könnte, welche Reihenfolge man dabei wählt.
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