Pilnacek und Corona: Warum aus Kickls U-Ausschuss bald zwei werden könnten

Zuletzt war es etwas ruhig geworden um den geplanten U-Ausschuss der FPÖ, der im Herbst starten soll. Unter dem Titel „ÖVP-Machtmissbrauch“ wollen die Blauen rund um Parteichef Herbert Kickl dabei in einem Aufwasch zwei Themen ausleuchten, die inhaltlich so gut wie nichts miteinander zu tun haben: Die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und mögliche Ungereimtheiten rund um die Ermittlungen nach dem Tod des einstigen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek im Herbst 2023.
Nicht nur die Regierungsparteien zweifeln, ob dieses seltsame thematische Konstrukt rechtlich überhaupt zulässig ist.
Jetzt gerät Bewegung in die Sache: Die ÖVP hat als Hauptbetroffene gleich zwei Gutachten beauftragt, um diese Frage zu klären. Dem Vernehmen nach werden in beiden erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität des FPÖ-Antrags erhoben, wie der KURIER erfahren hat.
Darauf kann sich die ÖVP berufen, wenn am 9. Juli der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats zusammentrifft, um über die Zulässigkeit des U-Ausschusses zu entscheiden. Dafür ist eine einfache Mehrheit nötig - die ohne weiteres zu erreichen sein wird. Denn stimmt eine Regierungspartei auf Basis begründeter Bedenken gegen einen U-Ausschuss, schließen sich die beiden anderen Partner an. So wurde es explizit im Koalitionspakt vereinbart.
Verfassungsgerichtshof
Dann liegt der Ball bei der FPÖ. Sie kann vor den Verfassungsgerichtshof ziehen und die Entscheidung der Mandatare anfechten. Die Höchstrichter haben dann „tunlichst binnen vier Wochen“ zu entscheiden. Sie können entweder der FPÖ recht geben oder aber ebenfalls zum Schluss kommen, dass das Verlangen der Blauen gänzlich oder zum Teil unzulässig ist. Dann heißt es für die FPÖ: Zurück zum Start. Sie müsste dann ihr Verlangen entsprechend der Vorgaben des VfGH umformulieren.
Das heißt aber auch: Die Regierungsparteien bzw. die ÖVP können den U-Ausschuss wohl nicht verhindern, sondern nur hinauszögern.
Aktuell kursiert eine mögliche Variante, die sowohl unter Regierungsparteien wie auch innerhalb der FPÖ als realistisch eingeschätzt wird: Die FPÖ macht aus ihrem U-Ausschuss kurzerhand zwei, die hintereinander stattfinden. Das hätte ohnehin Vorteile für die FPÖ: Der Zeitrahmen, mit der sie die ÖVP via U-Ausschuss öffentlichkeitswirksam unter Beschuss nehmen kann, würde sich verdoppeln. Die Entflechtung der beiden so unterschiedlichen Themen Corona und Pilnacek wäre in Hinblick auf die bessere mediale Verwertbarkeit ebenfalls im Sinne der FPÖ.
Von offizieller Seite will man bei der FPÖ solche Spekulationen nicht bestätigen: Man habe den Antrag so formuliert, dass man zuversichtlich sei, dass er in seiner bestehenden Form auch vom VfGH als rechtskonform erachtet wird, so ein Sprecher.
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