Causa Pilnacek: Warum der U-Ausschuss der FPÖ noch nicht fix ist

Sollte er in dieser Form tatsächlich kommen, wäre er wohl einer der ungewöhnlichsten Untersuchungsausschüsse der vergangenen Jahre: Unter dem Titel „ÖVP-Machtmissbrauch“ wollen die Freiheitlichen einerseits die Ermittlungen zum Tod des einstigen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek ausleuchten, andererseits die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung.
In der Sondersitzung am Mittwoch hatten die vier anderen Fraktionen bereits massive Bedenken geäußert, ob die Verknüpfung von zwei so unterschiedlichen Themen rechtskonform ist.
Acht Wochen Zeit
Entscheiden muss darüber nun der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats. Er hat jetzt vier Wochen Zeit, um sich für eine Beratung über das Verlangen der FPÖ zusammenzufinden. Die Entscheidungsfindung in diesem Gremium erfolgt per einfacher Mehrheit. Innerhalb vier weiterer Wochen muss der Ausschuss dann dem Nationalrat berichterstatten. Gibt es keine Bedenken, dürfte es also im September mit den ersten Befragungen losgehen.
Wobei dies – siehe oben – wohl das weniger wahrscheinliche Szenario ist. Nach jetzigem Stand könnte sich eine Mehrheit im Ausschuss finden, die das FPÖ-Verlangen gänzlich oder in Teilen als nicht rechtskonform befindet.
Wobei hier die Dreierkoalition in jedem Fall geschlossen vorgehen wird, wie eigens im Regierungsprogramm festgehalten wurde. Wörtlich heißt es dort: „Hat einer der Koalitionspartner begründete Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität eines Untersuchungsausschuss-Verlangens, ermöglichen die beiden anderen Koalitionspartner eine Beschlussfassung im Geschäftsordnungs-Ausschuss über die gänzliche oder teilweise Unzulässigkeit des Untersuchungsgegenstandes.“
Verfassungsrichter entscheiden
Gegen einen solchen Beschluss kann die FPÖ dann beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorgehen, der „tunlichst binnen vier Wochen“ zu entscheiden hat. Kommt auch er zu dem Schluss, dass das Verlangen gänzlich oder zum Teil unzulässig ist, hieße es für die FPÖ: Zurück zum Start. Sie müsste dann ihr Verlangen gemäß den Vorgaben der Höchstrichter umformulieren.
Über ein U-Ausschuss-Verlangen musste der VfGH im Jahr 2020 entscheiden. Damals wollten SPÖ und Neos den Ibiza-Skandal mit diesem Instrument ausleuchten. Die damalige Regierungsmehrheit von ÖVP und Grünen befand, dass die Hälfte der Beweisthemen unzulässig sei. Der VfGH entschied jedoch zugunsten von SPÖ und Neos.
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