U-Ausschuss: Ärger über Verfahrensanwältin, aber kein Auszug

U-Ausschuss: Ärger über Verfahrensanwältin, aber kein Auszug
Im Vorfeld gab es Zweifel an der Unparteilichkeit der Verfahrensanwältin.

Es ist eigentlich eine Nebenhandlung im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss, die trotzdem für viel Ärger und Debatten sorgt: die Rolle der Verfahrensanwältin W. . Sie ist im Ausschuss unter anderem für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen zuständig.

Auslöser für den Streit ist, dass W. vor im Juli ein Dokument, das die SPÖ irrtümlich vorgelegt hatte und sofort wieder einsammeln ließ, an die ÖVP weitergegeben hat. Es folgte harsche Kritik an der Verfahrensanwältin - man zweifelte an ihrer Unparteilichkeit. W. ließ sich seither im Ausschuss vertreten - bis heute. 
 

Als im Vorfeld Ws Absicht, wieder in den Ausschuss zu kommen, bekannt wurde, standen die Fraktionen nun also vor der Fragen, wie sie damit umgehen sollten. Im Raum stand, dass die Mandatare von SPÖ, FPÖ, Neos und Grünen aus Protest den Saal verlassen könnten. Dann könnte die Sitzung nicht stattfinden. 

Dazu kam es nicht. Zwar gab es vor der eigentlich geplanten Befragung eine längere Stehung, bei der die Causa in Abwesenheit der MedienverterterInnen besprochen wurde, zu einem Eklat, nämlich dem Protest-Auszug der Abgeordneten, kam es aber nicht. Dem Vernehmen nach soll sich vor allem SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer dagegen ausgesprochen haben. Die geplante Befragung startete mit einer Stunde Verspätung. 

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