U-Ausschuss: Absehbarer Abschied der Verfahrensrichterin

U-Ausschuss: Absehbarer Abschied der Verfahrensrichterin
Der Rücktritt von Richterin Ilse Huber kam alles andere als überraschend. Der große Konflikt bleibt bestehen – nämlich der Streit um die Vorsitzführung durch Wolfgang Sobotka.

Sie hat genug, sie geht: Ilse Huber, vormals Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes und Verfahrensrichterin im Ibiza-Untersuchungsausschuss, hat ihre Funktion zurückgelegt.

Sie habe bei den Sitzungen „unsachliche und persönliche Angriffe“ erleben müssen, schrieb die frühere Höchstrichterin am Freitag an die Parlamentsdirektion. Und nachdem am Donnerstag für sie persönlich eine „Grenze überschritten“ worden ist, habe sie sich entschieden, das Amt abzugeben.

Mit der Grenzüberschreitung meint Huber eine Äußerung Stephanie Krispers, der Fraktionsführerin der Neos im U-Ausschuss. „Die geht ma am Oasch“, hatte Krisper ins noch versehentlich aktivierte Mikrofon gesagt. Beteuerungen, damit sei nicht Huber, sondern die Gesamtsituation gemeint, liefen ins Leere. Für Huber war der Fall klar – ihr reicht es.

Die in dieser Form einzigartige Demission einer Verfahrensrichterin markiert für ÖVP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl einen „Tiefpunkt“ bzw. noch mehr: „Wir haben dank Neos und Co. den Tiefpunkt bereits unterschritten“, wetterte der Bürgerliche.

Nicht ihr Job

Tatsächlich ist die Sache komplizierter, und der Abgang nicht allein mit dem unflätigen Sager zu erklären. Denn selbst in den Reihen der Kanzlerpartei verfestigte sich mit zunehmender Dauer der Eindruck, dass sich Huber – im Unterschied zum zweiten Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl – in Amt und Rolle alles andere als wohl fühlt.

Formal haben Verfahrensanwältin bzw. -anwalt den Vorsitzenden zu unterstützen. Die Idee: Der Verfahrensrichter wacht als „graue Eminenz“ über dem Ausschuss.

Während also die Fraktionen von Huber erwarten durften, dass sie auf die formalen Abläufe achtet und etwa bei Entschlagungen eine starke Rolle einnimmt, vermittelte die  Richterin selbst mitunter den Eindruck, vor allem auf die Rechte der Auskunftspersonen zu achten.

Das „Problem“: Das ist nicht ihr Job, dafür gibt es einen  zweiten Unparteiischen –  den Verfahrensanwalt. Auch was die formale Unterstützung des Vorsitzenden Sobotka angeht, konnte man bisweilen meinen, es sei andersrum: Sobotka sprang der Verfahrensrichterin öfter zur Seite, weil diese ihre liebe Not damit hatte, im partei-politischen Schlagabtausch die Oberhand zu behalten.

Aus Sicht der Opposition ist mit Hubers Rücktritt eine „Problemstelle“ behoben.

Streit um den Vorsitz

Eine andere, für FPÖ, SPÖ und Neos ebenso gravierende, bleibt: die Vorsitzführung durch Wolfgang Sobotka.

Wie berichtet, stoßen sich die drei Fraktionen stilistisch und inhaltlich an Sobotka. Er agiere zu ÖVP-freundlich – und er sei  befangen.

U-Ausschuss: Absehbarer Abschied der Verfahrensrichterin

Krisper, Krainer und Hafenecker: Neos, SPÖ und FPÖ fordern Sobotkas Rückzug vom Vorsitz.

Wie kann man das begründen? Im U-Ausschuss geht es auch darum, ob Parteien über den Umweg von  parteinahen Vereinen Spenden bekommen.

In diesem Zusammenhang wird das   Alois-Mock-Institut untersucht, das  im Vorjahr kolportierte 5.250 Euro  vom Glücksspielkonzern Novomatic erhalten haben soll.  Initiator und Präsident des Alois-Mock-Instituts: Wolfgang Sobotka.

Am Freitag langte eine anonyme Anzeige gegen Sobotka bei der Justiz ein. Für Neos, FPÖ und SPÖ war das einmal mehr der Anlass, den Rücktritt zu fordern.

Die Grünen tun sich schwerer – immerhin geht’s um den Koalitionspartner. Ihre Position: Erst wenn sich der Verdacht erhärte, sei der Vorsitzende befangen –  und damit rücktrittsreif.

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