Türkisches Wählerverzeichnis könnte Doppelstaatsbürger outen
5000 Euro Verwaltungsstrafe forderte zuletzt Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) für illegale Doppelstaatsbürger. Wie diese identifiziert werden können, war bis dato aber nicht klar. Das könnte sich nun ändern – denn dem Grünen Peter Pilz wurde das gesamte austro-türkische Wählerverzeichnis zugespielt. Also eine Auflistung aller wahlberechtigten Türken in Österreich. Insgesamt 107.877 Personen – 66.382 sind beim Generalkonsulat Wien registriert, 29.602 beim Salzburger und 11.893 beim Bregenzer. Gleicht man diese Liste mit dem heimischen Melderegister ab, bleiben als Schnittmenge die Doppelstaatsbürger übrig.
Diese dürfe man jedoch nicht alle in einen Topf werfen, betont Pilz. Da gebe es zum einen jene, die die türkische Staatsbürgerschaft von den Eltern geerbt hätten und zum Teil gar nicht von dieser wüssten – diese Personen seien "Opfer, die es zu schützen gilt".
Und dann gebe es die anderen. "Jene, die zwecks Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft einen Beweis für die Zurücklegung der türkischen erbrachten – und diese dann heimlich wieder angenommen haben", sagt Pilz. Diesen Missbrauch gelte es zu verfolgen.
Erklärungsbedarf
Der Umstand, dass jemand im türkischen Wählerverzeichnis aufscheint, ist zwar noch kein Beweis für eine Doppelstaatsbürgerschaft. Dass aber zum Beispiel UETD-Sprecher Ramazan Aktas, der erst am Donnerstagabend bei einer TV-Diskussion erklärt hatte, er sei Österreicher, auf der Liste steht, ist zumindest schwer zu erklären. (Die UETD gilt als verlängerter Arm der AKP und rührte massiv die Werbetrommel für Erdogans Referendum.)
Gegenüber dem KURIER zweifelt Aktas die Echtheit des Verzeichnisses an. Er wisse nicht, um welche Liste es sich da handle, ob diese "veraltet oder gefaked" sei, sagt er. "Herr Pilz kann mich gerne klagen, dann beweise ich, dass ich kein türkischer Staatsbürger bin", so Aktas.
Wasser auf Pilz’ Mühlen: "Erdogan-Funktionäre, die in Österreich gehetzt und denunziert haben, sollte man sich ganz genau anschauen. Und ist ihnen ein Rechtsbruch nachzuweisen, ist ihnen umgehend die Staatsbürgerschaft zu entziehen."
Nach Klärung des Datenschutzes werde er nun die Kooperation mit den zuständigen Stellen in den Bundesländern suchen, kündigt Pilz an. Diese müssten bei Doppelstaatsbürgern Fall für Fall prüfen, ob ein Verfahren zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft durchgeführt wurde.
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