Türkis-blaue Steuerentlastung kommt doch noch

Köst-Senkungen sind kein Österreich-Spezifikum: Die Raten sind von 2000 bis 2018 in 76 Ländern gesunken.
ÖVP und FPÖ bringen Teile der ausverhandelten Steuerreform ins Parlament

Eigentlich hatte die türkis-blaue Regierung eine große Steuerreform ausverhandelt – doch durch Ibiza-Video, die Querelen danach und den Bruch der Koalition konnte diese nicht mehr im Parlament beschlossen werden.

Am Samstag meldeten ehemalige Regierungsverhandler aber eine Einigung: Wesentliche Teile der Steuerreform sollen doch noch vor der Wahl im September im Parlament beschlossen werden. Kommende Woche werden türkise und blaue Abgeordnete entsprechende Gesetzesinitiativen einbringen, sie sollen über den Sommer in den Ausschüssen behandelt und in der September-Sitzung des Parlaments beschlossen werden.

Konkret geht es um drei Maßnahmen, die grundsätzlich bereits bekannt sind:

  • Eine Entlastung niedriger Einkommen durch eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge.
  • Eine Entlastung und Vereinfachungen für Kleinunternehmer.
  • Und eine Umgestaltung der Abgaben für -intensive Fahrzeuge.

Verantwortlich für die Einigung zeichnen ÖVP-Klubchef August Wöginger und der ehemalige FPÖ-Staatssekretär im Finanzministerium, Hubert Fuchs: „Geringverdiener werden durch unsere Maßnahmen massiv entlastet. Es ist ein gutes Paket, das wir beschließen werden“, erklärte Wöginger dazu. „Auch für die Ökologisierung des Steuersystems setzen wir erste Maßnahmen“, so Fuchs.

Konkret ist geplant, Menschen mit niedrigen Einkommen mit einem Volumen von rund 700 Millionen Euro durch eine Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge zu entlasten. Bei Arbeitnehmern und Pensionisten sollen diese über die Arbeitnehmerveranlagung rückerstattet werden. Davon sollen Arbeitnehmer mit bis zu 300 Euro und Pensionisten mit bis zu 200 Euro pro Jahr profitieren (siehe Grafik). Den Sozialversicherungen soll das entgangene Geld aus dem Budget ersetzt werden.

Für Kleinunternehmer ist unter anderem vorgesehen, den Beginn der Umsatzsteuerpflicht von derzeit 30.000 € auf 35.000 € pro Jahr zu erhöhen. Zudem soll die Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 400 auf 800 Euro erhöht werden.

Und drittens sind steuerliche Begünstigung über die Normverbrauchsabgabe von Fahrzeugen mit geringem Schadstoffausstoß und Belastungen von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß geplant. Bei Dienstfahrzeugen soll der Sachbezug an die Fahrzeug-Emissionen angepasst werden. Und bei der motorbezogenen Versicherungssteuer soll auch der -Ausstoß miteingerechnet werden. Außerdem sollen E-Bikes wie bereits E-Autos vorsteuerabzugsfähig werden.

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