Vollspaltenböden: Totschnig schwächt Wirkung des VfGH-Urteils ab

Der Landwirtschaftsminister liest das Erkenntnis so, dass "entsprechende Übergangsfristen" eingeräumt werden.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob die bis 2040 dauernde Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung auf. Die Frist sei mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt, hielt das Höchstgericht in seiner am 8. Jänner Entscheidung fest. Die Aufhebung der Bestimmung im Tierschutzgesetz erfolgt mit 1. Juni 2025.

In der „ZiB 2“ hielt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) an seiner Haltung fest, gewisse Übergangszeiten beizubehalten. Auf eine Zahl ließ er sich nicht festlegen. "Wir schauen uns jetzt genau an, was der VfGH meint“, sagte er. Das sei Inhalt der Beratungen mit dem Konsumentenschutzminister, Johannes Rauch (Grüne) und den Bäuerinnen und Bauern.

Betont diffenzierende Sicht

Seiner Auffassung nach mache der VfGH einen Unterschied, wann eine Anlage in Betrieb gegangen sei. Man lese das Erkenntnis so: „Der Verfassungsgerichtshof sagt, man soll auf den Tierschutz zugehen, aber man soll auch entsprechende Zeiten einräumen für die Betreiber, für die Schweinebauern, für die Bauernfamilien.“

Dass der VfGH erkannte, dass das bestehende Gesetz zu sehr den Investitionschutz  zu Ungunsten des Tierschutzes betone, darauf ging Totschnig nicht konkret ein. Das Tierwohl sei der Bundesregierung aber wichtig, daher gelte seit vergangenem Jahr die Regelung, dass bei neuen Anlagen bzw. Umbauten keine Vollspaltenböden zum Einsatz kommen dürfen. Um dies den Landwirten zu erleichtern, seien auch die Investitionsförderungen für die Landwirte erhöht worden.

Totschnig warnte: „Wenn wir die Zeiten zu sehr verkürzen, gibt es keine heimische Produktion mehr, da geht es um das österreichische Schnitzel." Wenn sich der Wettbewerbsdruck zu sehr erhöhe, komme „zu viel ausländisches Fleisch ins Land, das in einer Art und Weise gehalten wird, die wir nicht sehen wollen“, sagte der Minister.

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