Top-Juristen über Kickl: "Es wird gefährlich"
Herbert Kickl sprach mit leiser Stimme, eine Aussage hallt aber mit gewaltigem Echo nach. "Ich glaube immer noch, dass der Grundsatz gilt, dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht", sagte der Innenminister im ORF-Report und kündigte eine "spannende Auseinandersetzung" an.
Kickl antwortete dabei auf eine Frage des ORF zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Bereits am Dienstag und nochmals am Donnerstag beteuerte Kickl, er stehe auf dem Boden des Rechtsstaats.
Was aber ist so ein Bekenntnis wert, wenn man eine "Auseinandersetzung" darüber beginnen will, wie man die europäischen Grundrechte umpflügen kann?
Die Antwort von Rechtsprofessoren und anderen Top-Juristen ist eindeutig. Sie sehen mit dem jüngsten Kickl-Vorstoß eine gefährliche Grenze überschritten.
Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk interpretiert die Aussagen des Innenministers so: "Hier wurde eine bestimmte Absicht geäußert, nämlich dass die Rechtsordnung sich gefälligst nach den Bedürfnissen der Politik zu richten habe. Wenn das nicht in gewünschter Weise der Fall sein sollte, dann werde man nötigenfalls der Politik den Vorrang geben."
Funk: "Von Harmlosigkeit keine Rede mehr"
Dass die Politik die Gesetze mache, sei nicht falsch, Kickl habe aber "keine rechtstheoretische Feststellung" getroffen. Im Konnex mit den Menschenrechten "gewinnt das eine andere Bedeutung", sagt Funk. "Da ist von Harmlosigkeit keine Rede mehr."
Eine Einbahnstraße zwischen Rechtssystem und Regierung bzw. Parlament sieht der Verfassungsjurist nicht. "Wenn man schon eine solche abstrakte Aussage treffen will, dann müsste man hinzufügen: Die Rechtsordnung hat sich nach der Politik zu richten, aber letzten Endes nur im Rahmen der Rechtsordnung. Es gibt keinen absoluten Vorrang der Politik. Es gibt bestimmte Rahmenbedingungen, die für die Politik tabu sein sollten."
Mayer: "Bestandteil der europäischen Kultur"
Verfassungsrechtler Heinz Mayer weist auf historische Erfolge der Menschenrechtskonvention hin: freie Meinungsäußerung, unabhängige Gerichte, die Garantie für jeden, sich frei bewegen zu können. "Die EMRK ist ein Bestandteil der europäischen Kultur geworden."
Mayer fragt kritisch, welches dieser Rechte Kickl denn "auszuhebeln" wünscht. "Da hat der Minister sich sehr dunkel geäußert. Die praktische Wirksamkeit der These des Innenministers können wir derzeit in Russland, China, der Türkei und wahrscheinlich auch in Polen sehen. Dort folgt das Recht der Politik. Im Zusammenhang mit der Menschenrechtskonvention wird diese Aussage gefährlich."
Funk sagt, natürlich könne das Parlament innerhalb der Verfassung neue Gesetze erlassen. Aber: "Es gibt gewisse Grenzen, die man nicht einmal andeutungsweise übersteigen sollte, zum Beispiel der Artikel 3 der Menschenrechtskonvention." Dort steht: "Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."
Klatt: "Recht zieht der Politik auch Grenzen"
"Ganz gewitzt" nannte Matthias Klatt, Rechtsphilosoph an der Uni Graz, in der ZiB2 am Mittwoch die Kickl-Aussage zum Vorrecht der Politik. Aber sachlich sei sie falsch. "Das Verhältnis von Recht und Politik ist sehr komplex und keine Einbahnstraße", sagte Klatt. "Politik schafft das Recht, fertig: So ist es nicht. Das Recht zieht der Politik auch Grenzen. Diesen zweiten Teil unterschlägt der Minister."
Matejka: "Rechtsstaat infrage gestellt"
Richter-Präsidentin Sabine Matejka sagte am Donnerstag in der ZiB 2, der Innenminister habe nicht nur das Legalitätsprinzip infrage gestellt, sondern auch die Menschenrechtskonvention: "Menschenrechte und diese Konvention sind ein Fundament unseres Rechtsstaates. Wer sie infrage stellt, stellt auch unseren Rechtsstaat infrage."
Kickl habe davon gesprochen, dass die Rechte wie jene der Menschenrechtskonvention missbraucht werden - "und er darin eine Gefahr für den Rechtsstaat sieht", so Matejka. "Aber ich sehe die Gefahr nicht im Missbrauch dieser Rechte, sondern ich sehe die Gefahr darin, dass man den Rechtsstaat angreift."
Die Kritik am Innenminister "teile nicht nur ich, sondern auch sehr, sehr viele Kolleginnen und Kollegen, die über diese Äußerungen des Herrn Innenministers sehr empört und eigentlich schockiert waren", sagte Matejka.
Auch andere namhafte Juristen stellten sich am Donnerstag klar gegen Kickl. "Ich finde es unerträglich, wenn die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention infrage gestellt werden. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig", sagte der Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, Michael Enzinger, in einer Pressekonferenz.
Der Innenminister habe am "Wertegerüst unserer Rechtsordnung" gerüttelt, monierte Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Straflandesgerichts, beim gemeinsamen Auftritt. "Die Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates sind klar definiert. Es gibt keine Demokratie light, keine Menschenrechte light." Kickl habe offenbar "ausgelotet, was in einem gewachsenen demokratischen Rechtsstaat an Äußerungen der Bevölkerung zumutbar ist", sagte Forsthuber.
Kickl und der "Presslufthammer"
Mit bitterem Humor reagierte auf Twitter der Jurist und Datenschützer Max Schrems: "Kickl steht auf dem Boden des Rechtsstaats – mit einem Presslufthammer."
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