Terrornacht: Nächste Klage gegen die Republik wegen Verfehlungen der Behörden
Am Sonntag berichtete der KURIER, dass eine Familie aus Deutschland, deren Tochter in der Terrornacht in Wien am 2. November getötet wurde, die Republik auf 120.000 Euro Schmerzensgeld klagt.
Am Montag wurde bekannt, dass eine weitere Familie eines Opfers Amtshaftungsansprüche an die Republik einklagen will. Deren Anwalt geht davon aus, dass einige heimische Behörden versagt haben, berichtet die Krone.
Konkret spricht der Anwalt der Familie laut Zeitungsbericht von „einem Fehlverhalten, da Informationen vorlagen, dass der Attentäter Munition in der Slowakei kaufen wollte“. Die Eltern des getöteten Nedzip aus Korneuburg (Niederösterreich) hätten aufgrund des tragischen Todes ihres Sohnes psychische Beeinträchtigung erlitten. „Unter Tränen hat mir die Mutter des Erschossenen erzählt, wie sehr sich ihr Sohn an diesem Abend freute, weil er einen neuen Job bekommen hatte. Er wollte deshalb mit Freunden feiern“, wird der Anwalt zitiert.
Geklagt wird die Republik auf 60.000 Euro. Den Familien der Opfer wurde, sofern sie Ansprüche geltend gemacht hatten, bisher nur ein „Schmerzensgeld“ von 2000 Euro genehmigt, nun will der Anwalt neben den Begräbniskosten auch die „Schock- und Trauerschäden“ einfordern.
Erst vergangenen Mittwoch wurde das Ergebnis der Untersuchung einer unabhängigen Kommission präsentiert, die jedenfalls Verfehlungen der Behörden im Vorfeld der Terrornacht gefunden hat.
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