Studiengebühren: Rückerstattung doch für alle Unis

Aus für volle Hörsäle
Wissenschaftsminister Töchterle wird den Unis für den Entfall der Gebühren 17 Mio. Euro überweisen.

Aufatmen bei den heimischen Universitäten: Alle 21 bekommen die Studiengebühren für das Wintersemester 2012/13 ersetzt. Das hat Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle nun entschieden, berichtet das Ö1-Morgenjournal.

Ursprünglich wollte Töchterle nur jenen acht Hochschulen Geld geben, die Studiengebühren in diesem Zeitraum eingehoben haben und diese jetzt nach einem Urteil des Verfassungsgerichts an die Studierenden rückerstatten müssen.

Das hat zu Aufregung unter den Rektoren der Universitäten geführt und Bedenken bei Verfassungsexperten ausgelöst. Nun lenkte der Wissenschaftsminister ein. Die Argumente hätten ihm "eingeleuchtet", so Töchterle im Morgenjournal.

Stein des Anstoßes

Auslöser der Debatte war ein Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer, das der Minister vor knapp zwei Jahren in Auftrag gegeben hat. Darin hieß es, dass Unis autonom Studiengebühren in beliebiger Höhe in ihren Satzungen festschreiben können - was einige Hochschulen daraufhin auch gemacht haben. Nun müssen sie den Studierenden das Geld zurückzahlen, weil der Verfassungsgerichtshof eben anders als Mayer entschieden hat.

Tropfen auf den heißen Stein

Um welche Summen geht es? Hätten - wie ursprünglich vorgesehen - nur die von der VfGH-Entscheidung unmittelbar betroffenen acht Unis die Gebühren rückerstattet bekommen, hätte das 12 Millionen gekostet. Jetzt würden es 17 Millionen, so Töchterle. Hinzu kommen die Verwaltungskosten, die den acht Universitäten nun ersetzt werden müssen, wodurch sich die Summe auf rund 19 Mio. Euro erhöhe.

Das Geld solle laut Töchterle in erster Linie in die Infrastruktur der Hochschulen fließen.

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