Strengeres Gesetz für Antibiotika in der Tierhaltung

Mehr Tierwohl durch Gesetz
Ministerrat beschließt ein neues Tierarzneimittelgesetz, wonach die Antibiotikagabe in der Tierhaltung strenger geregelt werden soll.

Erstmals wurden Schwellenwerte und Zielwerte für den Antibiotikaverbrauch in Betrieben festgelegt, informierten Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) in einer Aussendung. Außerdem gebe es Verbesserungen in der Tierarzneimittelproduktion sowie bei der Zulassung der Mittel.

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Der Antibiotikaeinsatz sei weiterhin zu hoch

"Mit dem Tierarzneimittelgesetz reduzieren wir den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung weiter. Das ist ein Meilenstein im Veterinärwesen und wesentlich für die Vorbeugung von Antibiotikaresistenzen", betonte Rauch, der als Minister auch für den Tierschutz zuständig ist. Das Gesetz orientiert sich an den EU-Vorgaben zum Tierarzneimitteleinsatz. Diese müssen unmittelbar national angewendet werden. Der Nationalrat will das Gesetz im Herbst beschließen und am 1. Jänner 2024 soll es in Kraft treten.

Obwohl die Verwendung von Antibiotika in der Veterinär- und Humanmedizin weniger geworden ist, sei der Einsatz noch zu hoch. Im Jahr 2022 hat die Menge an chemisch wirksamen Substanzen in den Nutztierbetrieben im Vergleich zum Jahr davor um 12,3 Prozent abgenommen und lag bei 34,26 Tonnen.

Strengeres Gesetz für Antibiotika in der Tierhaltung

Weidevieh

Ein wichtiger Schritt für mehr Tierwohl

"Die Gesundheit unserer Tiere hat für uns oberste Priorität. Um das zu gewährleisten, ist die tiergerechte Behandlung von erkrankten Tieren mit Arzneimitteln unverzichtbar. Um in Zukunft über ausreichend Tierarzneimittel zu verfügen und gleichzeitig Antibiotikaresistenzen zu verhindern, braucht es einen praxistauglichen Rahmen. Die rechtliche Grundlage dafür liefert nun das Tierarzneimittelgesetz. Damit setzen wir einen weiteren Schritt in Richtung mehr Tierwohl ", betonte Landwirtschaftsminister Totschnig.

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Das neue Tierarzneimittelgesetz enthält ein Verbot des Antibiotikaeinsatzes zur Prophylaxe und Ertragssteigerung. Einzelne Tierarzneimittel können künftig an die Halter zur Verwendung abgeben werden. Handelt es sich dabei um antimikrobiell wirksame Tierarzneimitteln, so kann diese an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden. In bestimmten Fällen werden ein Erregernachweis und eine Empfindlichkeitsprüfung (Antibiogramm) vorgesehen, etwa wenn spezielle Antibiotikagruppen zum Einsatz kommen sollen.

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