Straßenverkehr: Kickls Kiffer-Paragraf kommt jetzt doch nicht

Symbolbild
Vorgesehen war, dass bei Cannabis-Nachweis eine Volltrunkenheit (über 1,6 Promille) angenommen und entsprechend geahndet wird.

Noch im Frühjahr hatten der damalige Verkehrsminister Norbert Hofer und der damalige Innenminister Herbert Kickl eine Novelle der Straßenverkehrsordnung präsentiert, die eine "Sicherstellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerinnen/Lenker, die sich auf Grund von verbotenem Suchtmittelkonsum in einem fahruntauglichen Zustand befinden" vorsah.

Konkret ging es um eine "Ansiedlung des Tatbestands des Lenkens eines Fahrzeuges in einem durch Suchtmittel beeinträchtigtem Zustand auf dem Level der Strafdrohung des Delikts für Beeinträchtigung durch Alkohol mit einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille oder aus generalpräventiven Gründen."

Peter Kolba, Ex-Klubchef der Liste Jetzt, meinte bei der Begutachtung des Gesetzes, dass "die StVO dazu benutzt" werde, "illegale Suchtgift-Konsumenten aufzuspüren; mit der Verkehrssicherheit hat das im dargestellten Beispiel nichts zu tun."

Denn wer "etwa am Wochenende – illegal – Cannabis konsumiert (Joints raucht) kann im Zuge einer Verkehrskontrolle bei einem Planquadrat in der Wochenmitte bei einem Speicheltest (und einem nachfolgenden Bluttest) sehr wohl noch mit einer geringen Menge von THC auffällig werden. In diesem Zustand ist eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit kaum mehr gegeben, dennoch soll eine unwiderlegliche Vermutung der Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gelten."

Bis zu 6000 Euro Strafe

Zur Erinnerung: Ist man mit 1,6 Promille und darüber in einem Fahrzeug oder auf einem Fahrrad oder Scooter unterwegs, drohen Strafen von 1.600 Euro bis 5.900 Euro und ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten. Daneben blüht dem Alkolenker eine Nachschulung, wobei Kosten in der Höhe von etwa 500 Euro entstehen, ein Termin beim Amtsarzt und eine verkehrspsychologische Untersuchung, die nochmals zusätzlich 363 Euro kostet. Die gleichen Konsequenzen drohen übrigens auch, wenn der Alkomat-Test verweigert wird.

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger erklärt im Gespräch mit dem KURIER, dass besonders die Bedenken der Ärzteschaft zu einem vorzeitigen Stopp der gesetzlichen Initiative geführt hätten. "Das Thema sehen grundsätzlich alle als wichtig und richtig an, da gibt es einen breiten Konsens. Wir müssen aber aufpassen, wie das genau umgesetzt werden kann. Wir brauchen Grenzwerte, bis wann jemand fahrtüchtig ist, und wann nicht.“

Nicht zuletzt würden Verkehrs-Statistiken eine massive Zunahme von Drogenlenkern darlegen. "Bis Herbst sollten wir praxistaugliche Lösungen haben."

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