Strafrechtsreform: "Erhöhung der Mindeststrafen nicht effektiv"

(Symbolbild)
Präsidentin der Staatsanwaltsvereinigung kritisiert Teile des Reformpakets: "Gewalttäter handeln aus Emotion heraus"

Am Mittwoch beschließt die Regierung ein umfangreiches Vorhabenpaket zum Strafrecht. Cornelia Koller, Präsidentin der Staatsanwaltsvereinigung, hält nicht alle Maßnahmen darin für sinnvoll. Etwa eine höhere Mindeststrafe bei Vergewaltigung - diese soll künftig zwei statt ein Jahre betragen. "Eine Erhöhung wird nicht effektiv sein. Gewalttäter handeln aus der Emotion heraus, sie denken nicht an die Sanktionen. Sonst gäbe es in Ländern mit Todesstrafe keine Morde", sagte Koller Montagabend in der ZiB2.

Wichtiger sei es, die Prävention auszubauen. Dabei müsse man auf eine hohe Aufklärungsquote und schnellere Strafen achten. "Dazu muss man die Ermittlungsbehörden stärken", so Koller.

Generelles Problem - insbesondere bei Vergewaltigungsfällen - sei, dass die Opfer erst spät Anzeige erstatten würden. "Deshalb gibt es oft keine weiteren Beweise, also keine DNA-Spuren oder Mobilfunkdaten, die man auswerten kann." Man habe nur die Aussage des Opfers und des Beschuldigten, die meistens auseinandergehen. 

Strafrechtsreform: "Erhöhung der Mindeststrafen nicht effektiv"

Cornelia Koller, Präsidentin der Staatsanwaltsvereinigung

Cornelia Koller hält aber auch fest, dass sie den Einsatz der Task Foce Strafrecht unter der Leitung von Karoline Edtstadler, ÖVP-Staatssekretärin im Innenministerium, als gut erachte. "Es hat sie unbedingt gebraucht, weil verschiedene Experten des Strafrechts ihren Input geben konnten."

Positiv streicht sie einen eigenen Paragrafen für Stalking hervor. Hier ist eine Erweiterung der Tatbestände um die "Veröffentlichung von Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung" geplant. Koller: "Das war ein Wunsch von uns und es hilft uns sehr, weil wir viele Fälle dieser Art haben."

Auch dass Sexualstraftäter, die in Kinderbetreuungseinrichtungen arbeiten, künftig mit einem lebenslangen Berufsverbot rechnen müssen, sei sinnvoll. 

 

Der Katalog umfasst etwa 50 Maßnahmen und soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden. Für die erste Jahreshälfte ist ein konkretes Gesetzespaket angepeilt. Einzelne Maßnahmen sollen schon in diesem Jahr umgesetzt werden. Die Änderung des Strafrechts soll bis Ende des Jahres im Parlament beschlossen werden und ab 2020 gelten.
 

Cornelia Koller, Staatsanwälte-Vereinigung

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