„Strache schmückt sich mit fremden Federn“
Mit Kritik reagiert die rote Polizeigewerkschaft auf Aussagen von Beamtenminister Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) zum Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz (WHG). Dieses regelte die finanzielle Unterstützung für Polizeibeamte und deren Hinterbliebene im Fall eines Dienst- oder Arbeitsunfalls. Allerdings sei das Gesetz keineswegs unter Strache umgesetzt worden, wie dieser im Interview mit dem KURIER (29.12.2018) erklärt habe, kritisiert Hermann Greylinger von der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter in der Polizei.
Unter dem jetzigen Ressortchef seien die Hilfeleistungen lediglich auf sämtliche öffentlich Bediensteten (also etwa auch Lehrer oder Gerichtsvollzieher) ausgeweitet worden – und zwar über eine Änderung des Gehaltsgesetzes, während das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzselbst aufgehoben wurde.
Keine neue Idee
„Das ganze wurde außerdem schon unter der Vorgängerregierung ausverhandelt“, so Greylinger, „damit hat Strache überhaupt nichts zu tun. Er schmückt sich hier mit fremden Federn.“
Falsch sei auch die Behauptung des Vizekanzlers, erst unter ihm sei das WHG verbindlich geworden. „Das WHG war immer eine Muss-Bestimmung, lediglich im Gehaltsgesetz gab es eine Kann-Bestimmung. Die wurde nun ersetzt“, sagt der Polizeigewerkschafter. Und die im Artikel genannte „Versicherungsleistungen bis zu 140.000 Euro“ stimme ebenfalls nicht: „Die Höchstsumme errechnet sich aus dem Referenzbetrag. Das sind derzeit 45mal 2.633,96 Euro, in Summe also 118.528,82 Euro“, präzisiert Greylinger.
„Wolf im Schafspelz“
Verwundert zeigt sich der Polizeigewerkschafter im Gespräch mit dem KURIER über die „neuentdeckte Liebe Straches zu den Beamten. In der Opposition hat das immer ganz anders geklungen. Da zeigt sich jetzt der Wolf im Schafspelz“.
Im Beamtenministerium war am Freitag keiner der Pressesprecher für eine Stellungnahme erreichbar.
Gesetz von 1992
Das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz wurde 1992 beschlossen, nachdem in den Jahren davor mehrere Polizisten bei Amtshandlungen schwer verletzt oder gar getötet wurden. Bis dahin gab es für die Betroffenen und ihre Angehörigen keine finanzielle Absicherung.
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