Ökonomisch denken
Man merkt, dass der Ex-FPÖ-Chef hier seine eigenen Gedanken zu Papier gebracht hat. Sehr juristisch klingen die Ausführungen in dem Einstellungsantrag nicht – dafür aber erfrischend menschlich. Strache erklärt etwa, er „werde in diesem Verfahren jedenfalls kein Geld mehr für Verteidigung ausgeben“. Für den Fall, dass er doch noch angeklagt werde, brauche er ohnehin wieder eine Verteidigung. Derzeit mache es „eh keinen Sinn“. Man müsse „bei sowas ja leider auch ökonomisch denken“.
Die Tatsache, dass Strache nach den bisher zwei Freisprüchen auf seinen Anwaltskosten sitzen geblieben ist, hat eine breite Debatte ausgelöst. Erst hat nur die Anwaltschaft bzw. die ÖVP einen angemessenen Kostenersatz gefordert, mittlerweile macht sich sogar der grüne Vizekanzler Werner Kogler dafür stark.
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Anklage auch schon egal
Zum Schluss appelliert Strache an das Mitgefühl der Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte der WKStA: Er weist darauf hin, dass seit vier Jahren gegen ihn ermittelt wird – unter laufender Medienberichterstattung. „Man kann nicht beschreiben, was das mit einem Menschen macht. Man muss das am eigenen Leib erfahren haben, was ich niemandem wünsche“, schreibt der ehemalige FPÖ-Chef und Vizekanzler, der im Zuge der Ibiza-Affäre im Mai 2019 zurückgetreten ist.
Und weiter: „Ob ich irgendwann wegen irgendwas wieder angeklagt werden sollte, ist mittlerweile eigentlich schon egal, denn den Schaden habe ich bereits.“ Er glaube, dass er nach diesen vier Jahren einen Abschluss des Verfahrens „mehr als nur verdient“ habe.
Die WKStA hat den Einstellungsantrag von Selbstverteidiger Strache zum Casinos-Akt genommen. Wenn sie das Verfahren nicht einstellt, muss sie eine Stellungnahme verfassen, dann kann das Gericht darüber entscheiden.
Gegen Strache wird außerdem noch in einer Spesen-Affäre ermittelt. Kürzlich wurde ein Ex-Fahrer angeklagt, der Strache zu Unrecht belastet haben soll.
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