Steuerreform: Regierung auf den letzten Metern

Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner
SPÖ und ÖVP nähern sich dem Ziel schneller als erwartet. Die Roten bekommen weniger Reichensteuern als gewünscht, ÖGB & Co. dürften trotzdem zufrieden sein.

Die Regierung befindet sich im Steuerreform-Endspurt. Wann das Ziel erreicht wird, lässt sich noch nicht mit Gewissheit sagen. So viel ist aber klar: Es wird nicht mehr lange dauern. Von roter Seite war am Mittwoch zu hören, es könnte sogar schon am Freitag so weit sein.

Daher sickern auch immer mehr Details aus den Verhandlungen durch.

Als sicher gilt etwa, dass die SPÖ in Sachen Reichensteuern bei Weitem nicht das bekommt, was sie sich gewünscht hat. Zwei Milliarden Euro wollten Kanzler Werner Faymann und seine Genossen von Vermögenden lukrieren: 1,5 Milliarden sollte die Millionärsabgabe bringen (Vermögen ab einer Million sollte besteuert werden). 500 Millionen sollten durch eine Erbschafts- und Schenkungssteuer in die Staatskasse fließen. Beide Steuern wird es bekanntlich nicht geben, weil sich die ÖVP quergelegt hat. Es wird aber andere Einnahmequellen geben, die man als „Vermögenssteuern“ bezeichnen kann (wir berichteten).

Spitzensteuersatz Dieser soll steigen (derzeit 50 Prozent), aber offenbar nicht auf jene 60 Prozent, die angedacht waren – weniger wegen der Betroffenen, sondern vielmehr wegen schlechten Optik. Österreich würde damit im EU-Spitzenfeld liegen. Ein Höchststeuersatz von 60 Prozent hätte ein jährliches Plus von 50 Millionen bedeutet. Steigt er z.B. auf 54 Prozent, ist es entsprechend weniger.

Höhere KESt Die Kapitalertragsteuer auf Dividenden soll steigen, allerdings nicht, wie diskutiert, auf 30 Prozent (Mehreinnahmen bis zu 300 Millionen). Steigt der Spitzensteuersatz z.B. auf 54 Prozent, beträgt die KESt 27 Prozent.

Grunderwerbsteuer Sie soll adaptiert werden. Kolportiertes Volumen: zumindest 100 Millionen.
Summa summarum ist man damit weit von den angepeilten zwei Milliarden entfernt. Das verstimmt die SPÖ-Abgeordnete Daniela Holzinger. Sie droht, dem Pakt nicht zuzustimmen.

Ein großer Aufstand in der SPÖ ist dennoch nicht zu erwarten. Ein roter Grande sagt, er werde sein Okay geben, wenn der ÖGB zufrieden sei. Und im Gewerkschaftsbund scheint es keine großen Widerstände zu geben. Dessen Kern-Forderung war eine Lohnsteuersenkung. Und diese wird erfüllt werden. Wer 2400 Euro brutto verdient, soll rund 1000 Euro im Jahr weniger Lohnsteuer zahlen. Bei 2000 Euro sollen es knapp 900 Euro sein, bei 3000 Euro 1400 Euro. Und die Grunderwerbsteuer-Erhöhung freut den ÖGB auch.

Weshalb ist plötzlich von der Erhöhung der Grunderwerbsteuer die Rede?

In den Endverhandlungen zur Steuerreform wollte die SPÖ unbedingt noch einen Teil der lange geforderten Erbschaftssteuer retten. Eine höhere Grunderwerbsteuer auf Immobilien-Erbschaften erfüllt diese Forderung. Auf diese Weise wird vor allem auch die Gewerkschaft mit ins Boot geholt. Im Grunde kommt hier also eine „Erbschaftssteuer light“ durch die Hintertür.

Wie sehen die Details aus? Wer ist betroffen?

Noch wird heftig um wichtige Details gefeilscht. Eine Erhöhung an sich ist aber fix, hört man aus Verhandlerkreisen, wenn auch gestaffelt – also nach oben steigend. Kleine Erbschaften bis 150.000 Euro dürften dabei begünstigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen der Grundsteuer und der Grunderwerbsteuer?

Die Grundsteuer wird jährlich fällig und hat als Bemessungsgrundlage die (sehr niedrigen) Einheitswerte. Die Grunderwerbsteuer wird nur einmal fällig – beim Kauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks. Allerdings fällt sie auch an, wenn man eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt. Das nennt die Finanz einen „unentgeltlichen Erwerb“.

Was gilt jetzt – und was dürfte sich ändern?

Derzeit wird die Grunderwerbsteuer im engsten Familienkreis – egal ob man die Immobilie kauft, erbt oder geschenkt bekommt – vom dreifachen Einheitswert bemessen. Der Steuersatz beträgt zwei Prozent und dürfte nun auf bis zu 3,5 Prozent steigen. Allerdings erst, wenn das übertragene Objekt oder Grundstück mehr als 300.000 Euro wert ist. Darunter sollen niedrigere Steuersätze gelten. Unter Fremden gilt jetzt schon ein Steuersatz von 3,5 Prozent.

Was sagen Experten?

Der Finanzrechtler Werner Doralt prophezeit: „Sehr viele Details und Fragen sind noch offen, das wird überaus kompliziert. Etwa die Frage nach den Steuerstufen oder Freibeträgen.“

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