Steuerreform: Differenzen liegen nun schriftlich vor

Steuerreform: Differenzen liegen nun schriftlich vor
Die Steuerreform-Kommission hat ihre Arbeit abgeschlossen - Uneinigkeit herrscht in zahlreichen Punkten.

Der Weg zur Steuerreform wird steinig, das zeigt auch der abgeschlossene Bericht der Reform-Kommission. Darin legen die von SPÖ und ÖVP nominierten Fachleute einige Vorschläge im Konsens vor, in zahlreichen Fragen sind sie sich jedoch uneinig. Übergeben wird der Bericht am Dienstag an Finanzminister Hans Jörg Schelling und SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder.

Das Papier soll als Basis für die politischen Verhandlungen dienen, die unter Federführung von Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner am Mittwochnachmittag starten. Ziel ist wie berichtet ein Beschluss im Ministerrat am 17. März und im Parlament bis Mitte 2015.

Einig sind sich die beiden Koalitionsparteien in der Absicht, den Eingangssteuersatz von 36,5 auf 25 Prozent zu senken, wie dem 211 Seiten starken Expertenpapier zu entnehmen ist. Unterschiedlich ausgestaltet sind dann aber schon die Tarifstufen. Die SPÖ will den Spitzensteuersatz statt derzeit ab 60.000 künftig ab 80.000 Euro greifen lassen, die ÖVP ab 100.000 Euro. Das Volumen der Tarifreform setzt die SPÖ mit 5,9 Mrd., die ÖVP mit 3,6 Mrd. Euro an.

Dazu wollen beide Seiten die Familien steuerlich entlasten, wobei alle von ÖVP-Seite eingelangten Vorschläge sich auf 1,1 Mrd. Euro summieren, die SPÖ-Vorschläge machen 150 Mio. Euro aus. Die ÖVP-Experten wollen die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag und den Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag in einer "Familienbeihilfe neu" zusammenführen. Der Kinderfreibetrag soll von 220 auf 2.200 Euro pro Jahr erhöht werden. Die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten soll bis zum Ende der Schulpflicht ausgedehnt werden. Die SPÖ-Experten schlagen einen "Kinderbildungsbonus" vor. Eltern sollen bis zu 1.600 Euro pro Jahr und Kind absetzen können bzw. als Negativsteuer ausbezahlt bekommen.

Dickicht lichten

Einig sind sich rote und schwarze Experten, dass das Steuersystem einfacher und etliche Ausnahmen gestrichen werden sollen – der KURIER hat über die geplanten Schritte bereits berichtet – mehr dazu lesen Sie hier.

Zur Förderung der Wirtschaft schlagen die ÖVP-Experten eine Senkung der Lohnnebenkosten vor. Konkret treten sie dafür ein, den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von 4,5 in zwei Etappen bis 2018 auf 3 Prozent der Lohnsumme zu senken. Den Dienstgeberbeitrag zur Unfallversicherung will die ÖVP von 1,3 auf 1,0 Prozent reduzieren. Für die SPÖ-Experten kommt das nur in Frage, wenn in die Berechnungsbasis beim FLAF neben der Lohn- und Gehaltssumme auch Gewinne, Zinserträge sowie Mieten einbezogen werden. Eine solche Wertschöpfungsabgabe wird aber wiederum von ÖVP-Seite abgelehnt. Abschaffen will die ÖVP in einem zweiten Schritt ab 2018 sogenannte Bagatell-Steuern wie die Flugabgabe (110 Mio.), die Schaumweinsteuer (35 Mio.) und die Werbeabgabe (110 Mio. Euro).

Bei der Mehrwertsteuer stellen die SPÖ-Experten wie berichtet die Anhebung des ermäßigten Steuersatzes von 10 bzw. 12 Prozent für zahlreiche Güter zur Diskussion. Die ÖVP-Experten halten eine solche punktuell herausgegriffene Erhöhung von begünstigten Tarifen für "nicht sinnvoll".

Keine Einigkeit besteht auch in Sachen Vermögenssteuern. Die SPÖ hat in die Kommission ihr schon bekanntes Konzept für eine Erbschafts- und Schenkungssteuer (Volumen 500 Mio. Euro) und für eine Millionärsabgabe (Volumen 1,5 Mrd. Euro) eingebracht. Alle erhaltenen Schenkungen und Erbschaften über 10.000 Euro sollen demnach über 30 Jahre zusammengerechnet werden - erreicht man in diesem Zeitraum 1 Mio. Euro (abzüglich Schulden), dann wird alles über dieser Million besteuert. Der Steuersatz wäre ansteigend von 25 bis 35 Prozent (über 10 Mio. Euro). Für Privatstiftungen soll es eine ähnliche Regelung geben. Bei der Millionärsabgabe sieht die SPÖ über einem Freibetrag von 1 Mio. Euro Nettovermögen einen progressiven Steuersatz von 0,5 bis 1 Prozent (über 10 Mio. Euro) für den die Million Euro übersteigenden Teil vor. Betroffen wären natürliche Personen und Privatstiftungen. Die Veranlagung würde durch Eigendeklaration erfolgen, ausgenommen wären Hausrat, öffentliches, privates und betriebliches Pensionsvermögen.

Von den ÖVP-Experten werden diese Vorschläge "strikt abgelehnt".

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