Konkret vermuten die Ermittler einen verbotenen Deal zwischen Wolf und einer hochrangigen, für seinen Steuerakt zuständigen Beamtin. Sie soll Wolf einen Steuernachlass gewährt haben, der mit einem Gegengeschäft verbunden war. So soll sich Wolf im Gegenzug beim früheren Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, dafür stark gemacht haben, dass die Beamtin einen anderen Leitungsjob in einem Finanzamt bekommt (sie hat den Job letztendlich auch bekommen).
Die Schwere der Vorwürfe hat dazu geführt, das die Beamtin suspendiert worden ist. Das wurde dem KURIER nun aus dem Ministerium bestätigt.
Alle drei, Wolf, die Beamtin und Schmid, werden in der Causa als Beschuldigte geführt.
Treffen bei der Raststation
Konkret geht es um Auffälligkeiten bei Steuernachlässen in der Höhe von mehr als 620.000 Euro. Wolf soll sich mit der nun suspendierten Finanzamtsmitarbeiterin auf einer Raststation in Niederösterreich getroffen haben, um Details zu besprechen. Das ist für sich genommen eher ungewöhnlich.Jedenfalls bemerkenswert ist, dass sich Wolf offenbar mit Schmid über die Berufswünsche der entsprechenden Beamtin ausgetauscht und bei dem Treffen auch in Aussicht gestellt haben soll, via Schmid für die Beamtin zu intervenieren.
Gestützt wird dieser verdacht - einmal mehr - durch Chat-Nachrichten von Thomas Schmid. Wolf erklärt in diesen nicht nur, er habe mit "der Dame" geklärt, welches Finanzamt sie haben wolle. Wolf erkundig sich im Juli 2018 auch, wie das entsprechende Hearing gelaufen ist (dazu gibt es mehrere Chat-Nachrichten zwischen Wolf und der Beamtin).
Die strittige Finanzcausa von Wolf ist bis heute nicht endgültig geklärt - der Fall liegt nach wie vor beim Bundesfinanzgericht.
Festzuhalten ist: Alle Beteiligten streiten die Vorwürfe ab; und für sie alle gilt die Unschuldsvermutung.
An der Tatsache, dass die Finanzbeamtin weiterhin suspendiert bleibt, wird sich vorerst nichts ändern, im Gegenteil: Dem Vernehmen nach prüft das Ressort auch in ihrem Fall, ob die dienstrechtlichen Verfehlungen nicht zwingend zu einer Kündigung führen müssen - und zwar egal, wie am Ende die strafrechtlichen Ermittlungen der WKStA ausgehen.
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