Sterbeverfügungsgesetz: Katholische Kirche ortet "nicht akzeptable" Mängel

HERBSTVOLLVERSAMMLUNG DER ÖST. BISCHOFSKONFERENZ: SCHÖNBORN/LACKNER
Bedenkfrist nicht zwingend vorgeschrieben ‐ Kritik auch von evangelischer Kirche.

Im Zentrum der Beratungen der Bischofskonferenz, so Erzbischof Franz Lacknerstand die "Suizid-Beihilfe", gemeint ist das "Sterbeverfügungsgesetz". 

Die katholische Bischofskonferenz würdigt zwar die Bemühungen der Regierung, das durch den Verfassungsgerichtshof ﴾VfGH﴿ aufgehobene Verbot des assistierten Suizids durch ein Sterbeverfügungsgesetz gesetzlich abzufedern, kritisiert aber Mängel im Entwurf, „die nicht akzeptabel sind“. Zudem erneuerten die Bischöfe in einer Stellungnahme nach ihrer Herbstvollversammlung ihre Forderung, das weiter bestehende Verbot der aktiven Sterbehilfe verfassungsrechtlich abzusichern.

Laut Bischofskonferenz wurde verabsäumt, die Bedenkfrist von zwölf Wochen und die Errichtung einer Sterbeverfügung zwingend vorzuschreiben, heißt
es in einer Stellungnahme der Bischöfe im Begutachtungsverfahren, das am Freitag endet. Damit missachte der Gesetzesentwurf die Vorgaben des VfGH,
befinden die Vertreter der römisch‐katholischen Kirche.

In der Stellungnahme der Bischöfe werden auch noch weitere Punkte benannt, die einer drohenden „lebensfeindlichen Dynamik Einhalt gebieten sollen“. Insbesondere setzen sie sich für ein verfassungsrechtlich verankertes Verbots der „Tötung auf Verlangen“, also der aktiven Sterbehilfe ein. Aus Sicht des Episkopats ist die Legalisierung der Suizidbeihilfe „Teil eines schleichenden Kulturbruchs, der sich der Illusion einer totalen 'Machbarkeit' des Lebens verschrieben hat“.

"Darf nicht zum gesellschaftlichen Normalfall werden"

Ausdrücklich begrüßt wird von der römisch‐katholischen Kirche hingegen der von der Regierung geplante Ausbau der Hospiz‐ und Palliativversorgung. „Auf sie muss es einen Rechtsanspruch geben und die dafür nötige Finanzierung ist zeitnah sicherzustellen“, zitierte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Salzburgs Erzbischof Franz Lackner, am Freitag in einer Pressekonferenz aus der gemeinsam erarbeiteten Stellungnahme des Episkopats. Auch für die evangelische Kirche darf assistierter Suizid nun nicht zum „gesellschaftlichen Normalfall“ werden. Dieser sei auf „dramatische Ausnahmefälle“ zu beschränken, in denen Barmherzigkeit gefragt ist, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der evangelischen Kirche A.B. und H.B. zum neuen
Gesetz. Gleichzeitig begrüßten die Protestanten den geplanten Ausbau der Hospiz‐ und Palliativversorgung, kritisierten aber etwa das Fehlen eines Rechtsanspruches darauf. „Die Evangelische Kirche plädiert für klare Schutzregelungen.

Ist die freie Willensbildung sichergestellt, dürfen die rechtlichen Vorgaben nicht so gestaltet sein, dass die Inanspruchnahme des assistierten Suizids de facto unmöglich ist“, heißt es wörtlich in der Stellungnahme. Positiv gewürdigt wird insbesondere das zweistufige Verfahren für die Errichtung einer Sterbeverfügung.

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