SPÖ und ÖVP wollen Bürger als Wahlkontrolleure verpflichten

Probleme soll es vor allem bei der Auszählung der Briefwahlstimmen gegeben haben.
Innenminister sucht nach Briefwahl-Kritik Reformideen – auch um den Mangel an Beisitzern abzustellen.

129 Paragrafen hat die österreichische Nationalrats-Wahlordnung. Zugegeben, keine leichte Gute-Nacht-Lektüre. Die allgemeinen Regeln zur Briefwahl dürften einigen auch im Wachzustand nicht ganz klar gewesen sein, wenn die Vorwürfe, die nach der Bundespräsidenten-Stichwahl laut geworden sind, stimmen.

Am einen oder anderen Paragrafen soll jetzt gefeilt werden. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) lädt heute, Mittwoch, die Verfassungssprecher der Parlamentsklubs zu einem runden Tisch. Diskutiert wird u. a. über das zentrale Wählerregister und eine verpflichtende Schulung – damit den Bezirkswahlleitern eben diese 129 Paragrafen noch einmal eingeschärft werden.

Totes Recht beleben?

Einer, der bisher ein Schattendasein geführt hat, in Zukunft aber jeden Wahlberechtigten wertvolle Stunden seiner Freizeit kosten könnten, ist Paragraf 6, Absatz 4 .

Dieser erlaubt, dass "jeder Wahlberechtigte verpflichtet" werden könne, Wahlbeisitzer in seiner Gemeinde zu werden. Das heißt: Die Stadt Wien teilt ihre Bürger ein, sich an einem frühsommerlichen Wahlsonntag, wie wir ihn am 22. Mai hatten, in ein Wahllokal zu setzen und den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu überwachen.

Der Paragraf sei bisher in der Praxis nie angewendet worden. Das könnte aber nun notwendig werden, befinden ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl und sein SPÖ-Pendant, Peter Wittmann. Denn es mangelt zunehmend an Wahlbeisitzern, die einen korrekten Ablauf kontrollieren. Derzeit stellten die Traditionsparteien SPÖ und ÖVP die mit Abstand meisten Kontrolleure, die "neuen" Parteien wie FPÖ, Grüne und NEOS seien kaum vertreten. "Wenn die neuen Parteien es nicht schaffen, ausreichend Beisitzer zu organisieren, dann werden wir eben die Bevölkerung brauchen", sagt Gerstl zum KURIER. Per Zufallsgenerator sollten unter allen Wahlberechtigten ab 16 Jahren Beisitzer ausgesucht werden. Vorbild sei das Schöffensystem bei Gerichtsprozessen, ergänzt Wittmann. Der Bedarf ist groß: Österreichweit gibt es 10.300 Wahllokale, in denen jeweils mindestens drei Beisitzer benötigt werden. In den 113 Bezirkswahlbehörden sind fünf das Minimum.

Briefwahl muss bleiben

Die Briefwahl ganz abzuschaffen, wie die FPÖ mehrfach gefordert hat, stößt bei allen anderen Parteien auf taube Ohren. SPÖ, ÖVP, Grüne und Neos wollen nicht riskieren, dass die Wahlbeteiligung weiter sinke. Der Idee, dass die Briefwahlstimmen schon am Wahlsonntag mit den Urnenstimmen ausgezählt werden, können aber alle Klub-Vertreter auf KURIER-Anfrage etwas abgewinnen.

SPÖ-Verfassungssprecher Wittmann schert leicht aus: "Es sollte den Kommissionen nur eine End-Frist gesetzt werden. Etwa, dass sie bis Montag, 17 Uhr, fertig sein müssen. Wann sie beginnen, sollte ihnen selbst überlassen sein, solange sie in einer beschlussfähigen Konstellation beisammen sind."

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