Matznetter verfolgt auch ein sehr konkretes Projekt. Er will das Krankengeld für Selbstständige „weiterentwickeln“. Aktuell gilt: Selbstständige, die 43 Tage in Folge wegen einer Erkrankung ausfallen und weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen, haben Anspruch auf Krankengeld. Und zwar rückwirkend, ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit, für 20 Wochen. Dieses beträgt rund 37 Euro pro Tag. „Ob das genug ist, kann sich jeder selbst beantworten. Die Betriebskosten muss der Kleinstunternehmer trotz Krankheit ja auch weiterhin bezahlen“, sagt Matznetter.
In der Steiermark und Oberösterreich konnte sich der SVW mit dem ÖVP-Wirtschaftsbund auf eine „verbesserte Regelung“ einigen. Da nur eine bundesweit einheitliche Lösung möglich ist, müssen die jeweiligen Anträge aber auch auf Bundesebene beschlossen werden – im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz. Matznetter will die Anträge „in die aktuellen Regierungsverhandlungen einfließen lassen und auf deren Umsetzung drängen.“ Auch Selbstständige hätten das Recht, krank sein zu dürfen.
"Das sind zu viele"
Aber was will er konkret ändern? Prinzipiell sollen Selbstständige bereits nach 29 Tagen, statt wie bisher 43, Anspruch auf Krankengeld haben – rückwirkend ab dem vierten Tag der Krankheit.
Zweitens: „Wir wollen, dass vor allem die Kleinstbetriebe ab dem vierten Tag gleich Anspruch haben“, sagt Matznetter. Ein-Personen-Unternehmer hätten mit dem ersten Tag des Krankenstands keine Einnahmen mehr, Zwei-Personen-Betriebe „nur ein bisserl was“. Dass die aktuelle Regelung für Betriebe mit bis zu 25 Mitarbeitern gilt, hält Matznetter wiederum für übertrieben: „Das sind zu viele. Ein Betrieb mit 20 Mitarbeitern sperrt ganz normal auf. Der Chef ist zwar krank, aber die Kassa klingelt genauso.“
„Haben gute Signale“
Wie könnte ein politischer Kompromiss aussehen? „Wir haben einmal vorgeschlagen, dass der Anspruch auf Krankengeld bei bis zu fünf Mitarbeitern gelten soll. Das ist kein Dogma. In einem ersten Schritt wäre ich schon glücklich, wenn Ein-Personen-Unternehmer das Geld ab dem vierten Tag bekommen“, sagt Matznetter. Laut WKÖ derzeit rund 357.000 oder circa 60 Prozent aller Firmen in Österreich aus nur einer Person.
Der SWV zeigt sich demnach verhandlungsbereit, die Regelung für Selbstständige mit mehr als 25 Mitarbeitern beizubehalten, während Anpassungen für Kleinbetriebe und Ein-Personen-Unternehmen endlich geprüft werden müssten. Wie optimistisch ist Matznetter, dass es dazu kommt? „Ich orte bei der ÖVP noch nicht genügend Beweglichkeit, aber wir haben gute Signale – wie in Oberösterreich.“
Auch abseits davon fordere er eine „faire Gestaltung“ der Krankenversicherung. Bauern würden Rücklagen verbrauchen, die „Gewerbliche eingezahlt haben“. Sie müssten für gleiche Leistungen bei Ärzten oder Medikamenten etwa deutlich weniger Selbstbehalt bezahlen als andere Berufsgruppen, wie Fahrradboten.
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