Erbschaften ab einer Million Euro sollen mit 25 Prozent, ab 10 Millionen mit 35 Prozent besteuert werden – egal ob das Erbe aus Geld, Wertpapieren, Sparbüchern, Aktien, Grundbesitz, Immobilien, Firmenanteilen oder Betrieben besteht.
Versteuern auf Raten
Bei der Erbschaftssteuer soll eine „10-Jahres-Stundung“ beantragt werden können. Das heißt, dass man zehn Jahre Zeit hätte, um in jährlichen Raten die gesamte Summe der anfallenden Steuer zu bezahlen, wenn die Erbschaftssteuerschuld über 10.000 Euro beträgt. „Diese Stundung ist vor allem für Familienbetriebe wichtig. Wir wollen keine Betriebe umbringen oder Übernahmen verhindern“, sagt SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer. Das deutsche Modell – eine Schonung von 85 Prozent des Betriebsvermögens unter der Voraussetzung der Betriebsfortführung – kann dabei analog zur An- wendung kommen.
Von der Vermögenssteuer sollen Betriebe überhaupt ausgenommen sein. „Nur natürliche Personen und Stiftungen haben Vermögenssteuern zu zahlen, keine Betriebe“, sagt Krainer. Das zu besteuernde Vermögen soll durch eine jährliche Selbstveranlagung ermittelt werden, in der man das eigene Vermögen angibt – inklusive Geld, frei-handelbare Firmenanteile, Grundbesitz und Immobilien. Auch der Hauptwohnsitz wäre zu besteuern, sollte der Hauptwohnsitz im Eigentum stehen und den Wert von einer Million Euro überschreiten.
Eine Sonderregelung soll es bei Stiftungen geben. Da eine Stiftung nicht stirbt, aber von einer natürlichen Person abgeleitet wird, schlägt Krainer ein 30-prozentiges Erbschaftssteuer-Äquivalent vor: Theoretisch lässt man die Stiftung alle 30 Jahre sterben. Das bedeutet, dass alle 30 Jahre der Wert der Stiftung berechnet wird, wenn er über einer Million Euro liegt. Die fällige Erbschaftssteuer könne man gestückelt auf dreißig Jahre zahlen.
Österreich: "Leistungsfeindliches System"
In Österreich herrsche ein leistungsfeindliches System vor, das geändert werden müsse, sagt Krainer: „Leistungsloses Einkommen wird nicht besteuert, während Einkommen durch tatsächliche Leistung sehr hoch besteuert ist.“ Mit den Einnahmen durch die Erbschafts- und Vermögenssteuer könne man die Steuerbefreiung für Einkommen bis zu 1.700 Euro finanzieren.
Kritik kommt von der FPÖ. Parteichef Hofer kritisiert, dass im Falle einer Vermögenssteuer Menschen mit ihrem Vermögen ins Ausland gehen würden.
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