SPÖ erhöht Druck für Gruppenklage

ABD0025_20170815 - ARCHIV - Ein Demonstrant hat am 02.08.2017 in Berlin, bei einer Aktion vor dem im Bundesverkehrsministerium anstehenden ÇDiesel-GipfelÈ, ein Plakat mit der Aufschrift ÇEuer Diesel ist der GipfelÈ an seinem Fahrrad befestigt. (Zu dpa "Umwelthilfe: Beschlossene Diesel-Ma§nahmen senken Luftbelastung kaum") Foto: Kay Nietfeld/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Vor dem Dieselgipfel am Dienstag drängt die SPÖ erneut auf die Einführung der Gruppenklage. Eine Einigung ist nicht in Sicht.

Die SPÖ hat die Einführung von Gruppenklagen als Forderung bereits in ihrem Wahlprogramm stehen, nun rücken auch die Minister für Konsumentenschutz und Verkehr, Alois Stöger und Jörg Leichtfried aus: Im Hinblick auf den Dieselgipfel am Dienstag fordern die beiden roten Minister eine rasche Einführung dieses Klagsmodells für besseren Konsumentenschutz.

"Am Beispiel der Autokonzerne sehen wir", sagt Stöger zum KURIER, "wie wichtig Gruppenklagen sind". Diese standen schon zwei Mal in Regierungsprogrammen, wurden aber nie verwirklicht. Die Wirtschaft lehnt die Einführung ab.

In Österreich existiert derzeit lediglich ein "Sammelklagsrecht österreichischer Prägung". Dieses läuft so ab, dass sich Konsumenten an eine Institution wie den Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder die Arbeiterkammer (AK) wenden können. Sie treten dieser Institution ihre Ansprüche ab, und die Institution klagt anstelle der Konsumenten.

Um das Prozesskostenrisiko aufzufangen, gehen AK und VKI eine Art Risikoversicherung bei Prozesskostenfinanzierern ein. Die AK hat beispielsweise eine solche Sammelklage gegen die Alpine geführt, wo es um 28 Millionen Euro und 1500 Betroffene ging.

"Die Gruppenklage soll es Geschädigten ermöglichen, sich leichter selbst und ohne Umweg über eine Institution an die Gerichte wenden zu können", sagt Gabriela Zgubič, Expertin der AK. Demnach könnte sich eine Gruppe von Personen einen Anwalt nehmen, sich selbst ans Gericht wenden, und weitere Personen könnten in das Verfahren "hineinoptieren". Zgubič: "Derzeit werden Musterprozesse geführt. Dann bekommt der eine Kläger recht, aber bis das Urteil gefällt ist, sind die gleichgelagerten Fälle verjährt." Durch Gruppenklagen würde das Verjährungsproblem gestoppt.

Die Wirtschaftskammer (WKO ) ist strikt gegen ein "Hineinoptieren" in ein Verfahren. Das würde Klagsmissbrauch "Tür und Tor öffnen", sagen die WKO-Experten. Wenn ein Gericht ein Verfahren eröffnet, müsse es eine klar definierte Frist geben, innerhalb der sich Kläger melden müssen. "Sonst kommt dauern jemand Neuer und behauptet, er sei geschädigt, und man kann das nie überprüfen", sagt die WKO. Eine solche Verfahrensordnung würde "amerikanische Verhältnisse" einführen, heißt es.

Druck auf Unternehmen

In Europa würde die Rechtssprechung auf einen "tatsächlich erlittenen materiellen Schaden" abstellen, während in den USA "Straf-Schadenersatzzahlungen" verhängt würden. In den USA würde medial und mit der Drohung von Sammelklagen Druck auf Unternehmen ausgeübt, zu zahlen, ohne dass im Einzelfall die Schädigung geprüft werde.

Beide, sowohl die AK als auch die WKO, nennen als bezeichnendes Beispiel VW. Laut AK wurden Konsumenten in den USA entschädigt, weil VW eine Sammelklage befürchtete. In Europa hätten sie nichts bekommen. Leichtfried dazu: "Mit der Gruppenklage kämen die Konsumenten zu ihrem Recht und die Konzerne müssen am Ende die Rechnung zahlen."

Die WKO hingegen sagt, in Europa müsse nachgewiesen werden, dass der Käufer wirklich geschädigt wurde. "Vielleicht hätte der Käufer das Auto ja auch gekauft, wenn er gewusst hätte, dass der Schadstoffausstoß höher ist, und es wäre ihm egal gewesen, so lange der Wagen behördlich zugelassen ist."

SPÖ erhöht Druck für Gruppenklage
kurier

Hier gehen Stöger und Leichtfried einen Schritt weiter: In einem Brief an die zuständige EU-Kommissarin Vera Jourová machen sie Druck auf eine rasche Einführung einer europäischen Sammelklage – damit man sich als Konsument auch über Staatsgrenzen hinweg gegenüber Unternehmen behaupten könne, heißt es aus dem Sozialressort.

Doch allein in Österreich scheinen die Differenzen bei diesem Thema schwer zu überbrücken. Die Konsumentenschützer fordern das Gruppenklagsrecht, um Ansprüche leichter vor Gericht durchzubringen. Die Wirtschaftsvertreter sagen, die Gerichte seien dazu da, festzustellen, ob es überhaupt gerechtfertigte Ansprüche gibt. Sie seien nicht dazu da, antizipierte Ansprüche durchzusetzen.

Aufgrund dieser Differenzen ist auch die bislang letzte Arbeitsgruppe zu diesem Thema unter Justizminister Wolfgang Brandstetter erfolglos auseinandergegangen.

Kommentare