Bundestrojaner landet vor dem Verfassungsgerichtshof

Bundestrojaner landet vor dem Verfassungsgerichtshof
SPÖ-Justizsprecher Jarolim kündigt Verfassungsklage gegen staatliche Überwachungssoftware an. Auch Neos wollen klagen.

Das im vergangenen April von ÖVP und FPÖ beschlossene und schwer umstrittene Sicherheits- bzw. Überwachungspaket wird vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) landen - das ist seit heute klar.

Denn die SPÖ wird eine Verfassungsklage gegen den "Bundestrojaner", der Teil des Pakets war, einbringen, wie Justizsprecher Hannes Jarolim am Donnerstag angekündigt hat.

Details zur Klage wollen Jarolim, SPÖ-Bundesrätin Elisabeth Grimling und Rechtsanwalt Ewald Scheucher im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitag bekanntgeben.

Drittelbeschwerde

Nationalrat und Bundesrat können den VfGH Gesetze prüfen lassen, wenn ein Drittel der Abgeordneten einen solchen Antrag - darum auch als "Drittelbeschwerde" bezeichnet - unterstützt. Im Nationalrat stellt die SPÖ zwar weniger als ein Drittel der Abgeordneten, nicht aber im Bundesrat.

Bundestrojaner landet vor dem Verfassungsgerichtshof

Hannes Jarolim

Dennoch könnte auch im Nationalrat eine solche Drittelbeschwerde beschlossen werden. Denn auch die Neos haben eine fixfertige Verfassungsklage in der Schublade liegen, die dem Vernehmen nach von der SPÖ - trotz der eigenen Klage über den Bundesrat - unterstützt werden wird. Und gemeinsam stellen Rot und Pink im Nationalrat mehr als das notwendige Drittel der Abgeordneten .

SPÖ und Neos trommeln bereits seit langem gegen das Überwachungspaket im Allgemeinen und den Bundestrojaner im Speziellen. Unter dem Begriff Bundestrojaner versteht man staatliche Spionagesoftware, die ohne Wissen des Nutzers auf dessen PC, Smartphone oder Tablet installiert wird und seine Aktivitäten überwacht.

"Schwachsinn"

Über Handys würde auch auf Daten von unbeteiligten Personen zugegriffen werden, die mit Verdächtigen in Kontakt stehen, gab Jarolim schon in der Nationalratsdebatte, die dem Beschluss voranging, zu bedenken. Er forderte, zuerst zu evaluieren, welche Möglichkeiten es für Ermittlungen bereits gebe und ob die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Jarolim warnte außerdem vor den Missbrauchsmöglichkeiten und kündigte an, weiterhin gegen den „Schwachsinn“ anzukämpfen.

"Der Entwurf zeigt die regelrechte Besessenheit der neuen Bundesregierung zum Datensammeln, Überwachen und Bespitzeln der Österreicherinnen und Österreicher", kritisierte wiederum der stellvertretende Neos-Klubobmann Nikolaus Scherak im Vorfeld des Beschlusses.

 

Bundestrojaner landet vor dem Verfassungsgerichtshof

Nikolaus Scherak

Auch an der mit drei Wochen als viel zu kurz wahrgenommenen Begutachtungsfrist hatte es Kritik von vielen Seiten gegeben.

Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk hatte freilich letztes Jahr gemeint, der Bundestrojaner dürfte verfassungsrechtlich standhalten. Für den Experten ist die Maßnahme, die im Überwachungspaket der Regierung enthalten ist, "kaum angreifbar". Funk hatte jedoch auf mögliche technische Fragen verwiesen. So erhielten Ermittler zu umfangreiche, schwer einzuschränkende Möglichkeiten mit Missbrauchsgefahr.

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