Spielregel geändert: Was beim Pensionsantritt wichtig ist
Die Regierung ändert die Spielregeln beim Pensionsantritt. Die Aliquotierung der Pensionserhöhung wird in den Jahren 2023 und 2024 ausgesetzt. Das betrifft rund 200.000 Menschen, die demnächst in Pension gehen werden.
Die Aliquotierung bedeutet, dass die Pensionserhöhung abschmilzt: Wer im Jänner in Pension geht, bekommt 100 Prozent Erhöhung, im Februar 90 %, im März 80 % usw. Neo-Pensionisten im November und Dezember bekommen null Erhöhung.
In Zeiten hoher Inflation sind die Pensionserhöhungen hoch, die Aliquotierung wirkt sich also krass aus und kann die Pension für die gesamte Lebenszeit schmälern.
Bei Frauen steigt das Pensionsantrittsalter ab 2024 in Halbjahresschritten auf 65. Frauen, deren Stichtag ins zweite Halbjahr fällt, haben also Pech. Das ist einer der Gründe, warum die Regierung das Abschmelzen der Pensionserhöhung nun für zwei Jahre aussetzt. Die Seniorenvertreter, die SPÖ und der ÖGB begrüßen das, verlangen aber die dauerhafte Abschaffung der Aliquotierung. SPÖ-Seniorenpräsident Peter Kostelka mutmaßt, dass die Regierung die Aliquotierung 2023 und 2024 nur wegen der Nationalratswahl 2024 aussetzt. Der Pensionsantritt werde so zum „Kalenderroulette“.
Tatsächlich gibt es beim Pensionsantritt einige Regelungen, die man in Zeiten hoher Inflation besonders beachten sollte. Der KURIER hat bei Experten der Pensionsversicherungsanstalt, der Gewerkschaft und der Agenda Austria recherchiert.
Die Wertsicherung vor dem Pensionsantritt
Vor dem Pensionsantritt wird die Pension mittels Aufwertungszahl wertgesichert. Diese richtet sich nach den Lohnabschlüssen und wird daher erst zwei Jahre verspätet wirksam. Das bedeutet: Wer heuer und 2024 in Pension geht, dessen Pension wurde um 3,1 Prozent ab Jänner 2023 und wird um weitere 3,4 Prozent ab Jänner 2024 aufgewertet.
Die guten Lohnabschlüsse infolge der hohen Inflation fließen erst ab Jänner 2025 in die Aufwertungszahl ein. Da wird sie um die sechs Prozent betragen.
Wertsicherung bei und nach Pensionsantritt
Bei und nach Pensionsantritt ist der Anpassungsfaktor für die Pensionserhöhung relevant. Er wird von der Pensionskommission berechnet und richtet sich nach der Inflation der Vorjahre.
Für 2023 beträgt die Pensionserhöhung 5,8 Prozent. 2024 dürfte die Erhöhung zwischen neun und zehn Prozent liegen.
Diese Erhöhung ist für Neo-Pensionisten aliquotiert, das heißt, je später im Jahr jemand die Pension antritt, desto weniger bekommt er/sie aus dieser Erhöhung. Diese Bestimmung wird nun für 2023 und 2024 ausgesetzt, gilt aber, sofern die Ausnahme nicht zum Dauerrecht wird, wieder ab 2025.
Da laut Wirtschaftsforschern die Inflation auch 2024 hoch bleibt, wird die Pensionserhöhung für 2025 wohl ebenfalls bedeutend sein.
Bonus bei Arbeit über das Regelpensionsalter
Einen Zuschlag von 4,2 Prozent gibt es pro Jahr für maximal drei Jahre, die man über das Regelpensionsalter hinaus arbeitet. Der Zuschlag gilt aliquot auch für weniger als zwölf Monate.
Wichtig für Frauen in den kommenden Jahren
Für Frauen steigt das Regelpensionsalter ab 2024 jedes halbe Jahr um ein halbes Jahr. Um den bestmöglichen Zeitpunkt zu erwischen, sollte man alle drei geschilderten Faktoren in der Zusammenschau beachten.
Für eine Frau mit Pensionsstichtag im Herbst kann sich das Zuwarten bis Jänner mehrfach lohnen: es gibt die Wertsteigerung am Pensionskonto, die volle Pensionsanpassung und einen kleinen Zuschlag für längeres Arbeiten.
Laut Denes Kucsera, Pensionsexperte der Agenda Austria, reagieren viele Menschen auf die rechtlichen Finessen (Grafik). So fielen die Pensionsantritte 2018 zu elf Prozent in den Jänner, zu vier Prozent in den Dezember.
Kommentare