Sozialhilfe-Reform: Hartinger-Klein lädt zu „Proforma-Gespräch“

Sozialhilfe-Reform: Hartinger-Klein lädt zu „Proforma-Gespräch“
Länder kritisieren kurze Umsetzungsfrist und Diskriminierung; Änderungen am Gesetz sind aber unwahrscheinlich.

Die Erwartungshaltungen gehen ziemlich auseinander, wenn heute, Montagnachmittag, Sozialministerin Beate Hartinger-Klein und die Sozialreferenten der Länder in Sachen Mindestsicherung zusammenkommen. Während die Ministerin bei dem Gespräch nur "Bedenken ausräumen" will, hofft der Wiener Sozialstadtrat Peter Hacker noch auf Änderungen.

„Für uns ist das kein Showtermin“, sagt ein Sprecher Hackers zum KURIER. In einer Woche wird der Entwurf zur Mindestsicherung neu im Sozialausschuss behandelt. „Da sind noch Änderungsanträge möglich“ – und nötig aus Sicht Hackers.

Hauptkritikpunkt der SPÖ: Das Gesetz sei in mehreren Punkten verfassungswidrig bzw. widerspreche es EU-Recht, da es zu „unsachlichen Schlechterstellungen“ und Beschränkungen führe – etwa für Familien mit mehreren Kindern oder Asylberechtigte.

Erwartungen "sehr begrenzt"

Dem gegenüber sind die Erwartungen der grünen Vorarlberger Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker an das Treffen „sehr begrenzt“. Schon bisher sei Kritik ungehört geblieben. Sie fährt trotzdem nach Wien, denn sie will „nicht als die dastehen, die das angebotene Gespräch nicht angenommen hat“. Wobei es aus Wiesfleckers Sicht ein reines „Proforma-Gespräch“ sein wird, denn „die Dinge sind schon gelaufen“.

Trotzdem wird auch Wiesflecker ihre Kritik deponieren – und die deckt sich weitgehend mit der ihres roten Wiener Kollegen: Problematisch wird in der Sozialhilfe (wie die Mindestsicherung künftig heißt) vor allem die Beihilfenstaffelung bei den Kindern gesehen. Damit würden alleine in Wien 40.000 Kinder in die Armut geschickt, sagt Hacker.

Was den Ländern ebenfalls sauer aufstößt, ist die kurze Frist, die ihnen zur Umsetzung des Sozialhilfe-Gesetzes zur Verfügung steht. Das Grundsatzgesetz des Bundes tritt mit 1. Juni in Kraft. Bis 1.1.2020 müssen die Länder mit den entsprechenden Ausführungsgesetzen folgen. „Sieben Monate sind zu wenig, um das System umzustellen“, sagt Landesrätin Wiesflecker.

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Kaum Spielraum

Was das Treffen mit den Sozialreferenten bringen soll? Aus dem Büro der Sozialministerin hieß es zunächst, das Gesetz werde in der bestehenden Form im Parlament eingebracht - dort gebe es "immer noch das Instrument des Abänderungsantrags". Später lenkte man gegenüber dem KURIER ein: Man sei "für konstruktive Gespräche der Sozialreferenten offen", es könne durchaus noch Änderungen geben.

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