Social Media-Verbot in Österreich: Die 4 möglichen Wege zur Umsetzung

Die Bundesregierung sucht ein "Türsteher"-Modell, um die Altersgrenze bei Instagram, Snapchat & Co zu regeln.
Eine Person mit langen Haaren hält ein Smartphone mit transparentem Case in der Hand.

Nachtklubs sind nichts für Kinder. Und im Idealfall haben sie einen Türsteher, der den Ausweis und damit das Alter kontrolliert. Im Büro von Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) wird das Bild vom Nachtklub in diesen Tagen gern verwendet. Denn schlimmstenfalls sind Soziale Medien wie Nachtklubs. Und deshalb suchen Pröll bzw. die Bundesregierung  einen „Türsteher“. 

Genereller Anlass ist das Social-Media-Verbot, das die Bundesregierung jüngst im Ministerrat beschlossen hat.

Wie berichtet sollen Unter-14-Jährige Instagram, Snapchat und andere Online-Kanäle nicht verwenden dürfen. „Social Media macht süchtig, belastet die psychische Gesundheit und setzt unsere demokratischen Strukturen durch Verbreitung von Desinformationskampagnen und Fake News massiv unter Druck“, hieß es zuletzt von ÖVP, SPÖ und Neos.

Bis Ende Juni soll feststehen, welche technische Lösung für das Social-Media-Verbot herangezogen wird. 

Dabei geht es nicht darum, ob das Alter online festgestellt werden kann, die Wege sind mannigfaltig. Entscheidend ist, welche Lösung den politischen Vorgaben am besten entsprechen.

Die sehen nämlich so aus, dass die Regierung die Alterskontrolle einfach, mit möglichst wenig Daten-Verkehr und vor allem datenschutzkonform gestalten will. Hinzu kommt, dass die Regierung möglichst ausschließen will, dass große Mengen an sensiblen Pass-Daten auf ausländischen Servern landen bzw. gelagert werden.

Nach jetzigem Stand gibt es für die Regierung vier Varianten, um das Alter bei Social-Media-Plattformen zu kontrollieren:

  • Variante 1, das australische Modell

Die Politik bzw. der Staat überlässt den Online-Plattformen selbst die Verantwortung, das Alter ihrer Nutzer festzustellen. Dafür müsste sie konkrete Möglichkeiten anbieten und definieren. Vom Ausweis-Upload bis hin zu existierenden Video-Verfahren, die beispielsweise schon jetzt Banken nutzen, um Ausweise und Neukunden zu verifizieren.

  • Variante 2, die EU-Brieftasche EUDI

Das EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) ist eine EU-weite App, die als digitale Geldbörse auf dem Smartphone existieren soll. Sie ermöglicht Bürgern, ihre Identität, Ausweise, Führerscheine und Dokumente sicher zu speichern, online zu nutzen und rechtsgültig zu unterschreiben. Bis Ende 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten diese Wallet bereitstellen - insofern wäre sie eine gute Möglichkeit. Vorausgesetzt, die Umsetzung kommt noch in diesem Jahr. 

  • Variante 3: „Parental-Control-Apps“
Zumindest in Diskussion steht auch die Möglichkeit, die Verantwortung für den Social-Media-Zugang an die Eltern zu übertragen. Dies könnte mit einer speziellen App geschehen, die auf allen für Minderjährige registrierten Geräten den Zugang zu Social Media und auch anderen Apps (z.B. Glücksspiel) regelt. In Griechenland läuft bereits ein Feldversuch mit einer solchen App. Sie heißt „Kids Wallet“ und ermöglicht Eltern den Zugriff auf Apps wie Instagram, TikTok und Facebook zu steuern.  
  • Variante 4: Das Betriebssystem als Schlüssel
Das Digitalisierungsstaatssekretariat prüft derzeit auch die Variante, das Alter direkt in der Software zu integrieren. Das würde bedeuten, dass die App-Stores dazu verpflichtet werden, das Alter der Person, die den Download veranlasst, zu kontrollieren. 

Brief an die EU 

Anfang der Woche hat die Bundesregierung bereits einen Appell in Form eines offenen Briefs an die EU-Kommission gerichtet (Details siehe hier). Europa möge nach dem Digital Services Act rasch weitere Initiativen zum Schutz von Jugendlichen umsetzen. Dazu gehört die unionsweit abgestimmte Altersgrenze für Social-Media-Plattformen genauso wie eine einheitliche Definition derselben. 
 
„Wir warten nicht auf Europa“, sagt Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll. „Aber wir wollen, dass Europa mitzieht. Diese Entwicklung kennt keine Staatsgrenzen. Und sie überfordert immer häufiger die Kinder, Familien, Schulen – unsere gesamte Gesellschaft.“

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