Sobotkas Pläne im Expertencheck: Aus für Spaß-Demos ist ein No-Go

Wolfgang Sobotka hat noch einen weiten Weg vor sich:Die geplanteReform des Demonstrationsrechts sorgte für viel Wirbel
Die Reform des Demo-Rechts sollen nun Experten lösen. In den heikelsten Punkten bleibt der Politik eine Antwort nicht erspart.

Nach einer Woche Dauerstreit hat Vizekanzler Reinhold Mitterlehner mit Innenminister Wolfgang Sobotka einen vorläufigen Kompromiss gefunden. Die beiden ÖVP-Politiker einigten sich darauf, dass die Einwände gegen die Reform des Demonstrationsrechtes geprüft und mit Experten abgeklärt werden. Die Prüfung der geplanten Reform wird keine leichte Mission. Denn die Verfassungsrechtler liegen in der Beurteilung diametral auseinander.

Der KURIER fragte bei den Verfassungsexperten Bernd-Christian Funk und Bernhard Raschauer nach, wo es eine Einigung geben könnte und wo nicht:

Spaßdemos

Hier sind sich die beiden Verfassungsrechtler einig, dass Sobotka wenig Chancen haben wird, die Spaßdemos nicht unter das Versammlungsrecht fallen zu lassen. "Die inhaltliche Beurteilung von Veranstaltungen steht dem Staat nicht zu, insoweit wird eine Spaßdemo auch weiterhin nicht zu untersagen sein", so Raschauer. Eine Spaßdemo sei ganz einfach auch mit einer Meinungsäußerung in Zusammenhang zu bringen, meint Funk. So könne selbst die Bademanteldemo die "Botschaft für mehr Entspanntheit" haben. "Ganz nach dem Motto: Make love, not war", so Funk.

72 Stunden Vorbereitung

In diesem Punkt scheint eine Einigung möglich. Die Exekutive bekommt 72 Stunden Zeit, um sich auf eine Demonstration vorzubereiten. Gleichzeitig bleibt das Recht auf Spontanversammlungen erhalten. "Das ist nicht verfassungswidrig", sagt Funk.

150 Meter Abstand

Diese Forderung ist für Raschauer bereits gelebte Praxis. Schon jetzt werden Demonstrationen und Gegenkundgebungen getrennt. "Die 150 Meter wären für die Polizei nur eine Orientierung." Also, warum nicht gleich gesetzlich niederschreiben, um der Polizei die Arbeit zu erleichtern, so die Devise des Wiener Verfassungsexperten.

Verbotszonen

Glaubt man Funk, dann ist diese Idee des Innenministeriums verfassungsrechtlich einer der härteren Brocken. "Man kann eine Demo jetzt schon am Adventsamstag in der Mariahilfer Straße untersagen. Dafür braucht man nicht dieses schwere Geschütz." Setzt sich Sobotka durch, gibt Funk zu bedenken, dass es dann nicht einmal mehr möglich wäre, dass die Geschäftsinhaber eine 30-Minuten-Demo etwa für flexiblere Öffnungszeiten machen. Raschauer entkräftet diese Kritik. Schon jetzt sehe das geltende Recht räumliche Beschränkungen für Versammlungen vor. "Das Gesetz darf nicht sagen, dass Demos nur da oder dort stattfinden dürfen. Das Gesetz darf aber sagen, dass Demos an einem bestimmten Ort nicht schon wieder stattfinden dürfen, wenn es eine Häufung gibt."

Haftung

Besonders viel Kritik musste Sobotka für den Plan einstecken, dass dem Demonstrationsleiter eine Pönale von 10.000 Euro drohen, wenn er bei einer Demo nicht deeskalierend wirkt und es zu Sachschäden kommt. Einen "Anschlag auf die Demonstrationsfreiheit" sieht Raschauer nicht: "Dass das Organisationsverschulden eines Rechtsträgers im Falle von gravierender mangelnder Vorkehr oder dem Fehlen erforderlicher Sorgfaltspflicht zu Konsequenzen führen kann, ist kein wirklich neues Rechtsprinzip." Von Drohgebärden wie diesen hält Funk wiederum gar nichts. "Eine der Grundsätze des Strafrechts ist das Verschuldensprinzip. Das kann in diesem Fall schwer zu überprüfen sein." Wird dieses Gesetz so realisiert, überlegt man es sich, "ob man eine Demo veranstaltet".

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