Sobotka ist gegen Planquadrate vor der türkischen Botschaft

Planquadrate vor türkischen Botschaften? Nicht mit Wolfgang Sobotka
Türkisch-österreichische Doppelstaatsbürgerschaften: 24 Aberkennungen in Tirol, keine Detail-Statistik in Wien.

SPÖ-Landeschef Hans Niessl will es, detto ÖVP-Parteimanager Werner Amon – und am Wochenende drängte auch FPÖ-Boss Heinz-Christian darauf, illegale türkisch-österreichische Doppelstaatsbürger auszuforschen.

Geht’s nach dem Blauen, kann das mit „Planquadraten“ gelingen – konkret, indem man in Österreich lebende Türken hinsichtlich ihrer Staatsbürgerschaft kontrolliert, wenn sie in die Botschaft bzw. ins Konsulat marschieren, um über Erdoğans Referendum abzustimmen.

Innenminister Wolfgang Sobotka kann der Idee nichts abgewinnen. „Polizei-Arbeit muss immer dazu dienen, heikle Situationen zu deeskalieren. Unter dieser Prämisse erscheinen mir die Planquadrate als untaugliches Mittel, um illegale Doppelstaatsbürgerschaften aufzudecken“, sagt der ÖVP-Ressortchef und verweist auch auf juristische Probleme: „Ich kann nicht einfach jeden kontrollieren, der in ein Botschaftsgebäude geht. Dafür braucht man einen Rechtstitel. Zudem haben wir ja auch viele türkische Touristen in Österreich, die nicht zum Wählen in ein Konsulat wollen, sondern ganz andere Probleme haben.“

Wie könnte man dann die Sache mit den Doppelstaatsbürgerschaften lösen?

Was Tirol tut

Rechtlich sind die Länder zuständig. Tirol sei da ein „Vorbild“, befindet ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka. Dort gebe es eine „Taskforce“, man gehe „konsequent gegen Missbrauch vor“. In Wien bestehe hingegen „Handlungsbedarf“.

Was macht Tirol? „Dass wir eine Taskforce eingerichtet haben, ist etwas übertrieben. Wir haben aber eine Mitarbeiterin beauftragt, alle Anträge von Türken auf einen Niederlassungstitel auch hinsichtlich der Staatsbürgerschaft zu überprüfen“, erklärt Martin Plunger, Leiter der Abteilung Staatsbürgerschaften im Amt der Tiroler Landesregierung. Anlass war der Fall einer Türkin, die 1997 die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen und später die türkische wieder angenommen hatte. 2012 wurde festgestellt, dass die Frau keine österreichische Staatsbürgerin sein darf. 2015 und 2016 gab es 24 vergleichbare Fälle bzw. negative Bescheide. "Zehn Verfahren laufen noch", sagt Plunger.

Nur Gesamtstatistik in Wien

Und wie viele sind es in Wien? Bei der zuständigen Magistratsabteilung 35 hieß es auf KURIER-Anfrage, es gebe zwar eine Statistik über die „Gesamtzahl der Feststellungsverfahren“, allerdings „keine nationalitätenspezifische Auswertung“. Heißt: Man weiß zwar, in wie vielen Verfahren es 2016 positive (253) und negative Bescheide (394) gab, aber nicht wie viele türkisch-österreichische Staatsbürger betroffen waren.

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