Sind 6.000 Unterstützungserklärungen für die Hofburg ausreichend oder zu gering?
Die Hofburg-Wahl ist geschlagen, Bundespräsident Alexander Van der Bellen im Amt bestätigt, die Diskussion über die "Hürden", um überhaupt für das höchste Amt im Staat kandidieren zu können, ebbt indes nicht ab.
Interessierte müssen das 35. Lebensjahr erreicht und 6.000 Unterstützungserklärungen haben, um als Kandidatin oder Kandidat am Stimmzettel zu stehen. Diese Zahl sei besonders seit der Möglichkeit, auf Social Media um Unterstützung zu werben, zu gering, sagen die einen. Die Hürde adäquat die anderen.
7 Kandidaten nahmen bei der diesjährigen Hofburg-Wahl die Hürde und standen am 9. Oktober am Stimmzettel. So viel wie nie zuvor.
ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl will an der 6.000er-Hürde festhalten. "Ich glaube, das muss eine liberale Demokratie aushalten", sagt Gerstl auf Ö1-Nachfrage. Die geforderte Anzahl sei "gerade richtig". Auch die Grünen halten die Anforderungen für angemessen. "Das Wesen der Demokratie ist es, dass sich Menschen zur Wahl stellen", so Gerstls grünes Pendant, Agnes Prammer.
Die Vielzahl an Kandidaten habe gezeigt, dass das "demokratische System in Österreich gut funktioniert", sagt SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried. FPÖ-Justizsprecherin Susanne Fürst, die als mögliche FPÖ-Hofburg-Kandidatin gehandelt wurde, schließt sich der Meinung der anderen Paralamentsparteien an. Fürst führt allerdings gegenüber dem Ö1-Radio ins Treffen, dass Social Media die Möglichkeit eröffne, "Spaßkandidaten zu ermöglichen oder gar zu pushen".
Douglas Hoyos, Generalsekretär der Neos, ist ähnlicher Meinung wie Fürst. Durch Twitter, Instagram, Tiktok und Co hätten sich "Dinge verschoben". Um die Anforderungen zu ändern bedürfe es allerdings eines breiten Diskurses.
An der Amtszeit von sechs Jahren und der Möglichkeit der Wiederwahl - wie ebenfalls diskutiert - will keine Parlamentspartei etwas Grundlegendes ändern.
Diskutiert wurde eingedenk des Wieder-Antritts von Van der Bellen auch, ob bei einer Wiederkandidatur nicht das Volk, sondern die Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) über das höchste Amt im Staat abstimmen sollten.
In Deutschland wird der Bundespräsident nicht direkt, sondern von der Bundesversammlung (Bundestag und Delegierten von Landesparlamenten) bestimmt.
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