Keine Einigung zur Handy-Sicherstellung vor der Nationalratssitzung

Handyüberwachung, Chatkontrolle
Verhandlungen laufen weiter. Ziel ist eine fristgerechte Neuregelung bis 1. Jänner.

Die Neuregelung der Handy-Sicherstellung wird sich vor der Nationalratssitzung kommende Woche nicht mehr ausgehen. Die aktuellen Verhandlungen seien noch nicht abgeschlossen und würden verlängert, wie es in einer gemeinsamen Stellungnahme aus dem Büro von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hieß. Angestrebt werde weiterhin eine "fristgerechte Neuregelung" bis 1. Jänner.

Die Verhandlungen seien "zuletzt konstruktiv und intensiv" verlaufen, hieß es in der gemeinsamen Stellungnahme. Eine Beschlussfassung der Neuregelung der Sicherstellung von Daten und Datenträgern im September sei jedoch "aufgrund offener Fragen noch nicht möglich".

Edtstadler sagte bei einer Pressekonferenz, die Verhandlungen seien „nicht gescheitert“. Man habe lediglich „keinen beschlussfähigen Entwurf vorliegen“. Den Grund für die Verzögerung sah die Ministerin beim Koalitionspartner. Sie hätte das Gesetz gerne schon im Juli beschlossen, die Grünen dann jedoch den „Rückwärtsgang eingelegt“. Aktuell sei „keine Lösung möglich“, sagte Edtstadler. Sie wolle sich strikt an die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) halten. „Es muss ein konkreter Tatverdacht vorliegen“, so die ÖVP-Politikerin zu den Voraussetzungen einer Sicherstellung. Dies sei jedoch „aktuell nicht sichergestellt“. Am Anfang müsse die Frage stehen: „Was sucht man?“ Zufallsfunde sollten laut Edstadler aber auch verwertet werden dürfen.

Weiters müsse die Trennung in personeller Hinsicht von Aufbereitung und Auswertung sichergestellt sein“, sagte sie. Aktuell sei das aber „nicht der Fall“.

Grüner Konter

Die grüne Justizsprecherin Agnes Prammer kontert: „Die ÖVP ist bereit alles zu tun, um Korruptions-Chats geheim zu halten.“ Und weiter: „Wir haben uns sehr intensiv und ernsthaft für eine Reform der Handysicherstellung und der Strafprozessordnung eingesetzt. Dazu haben wir zahlreiche Gespräche mit Expert:innen geführt und mit der ÖVP verhandelt. Wir wollen nicht, dass die Sicherheit der Menschen gefährdet ist. Das können und werden wir nicht mittragen. Das betrifft insbesondere das Verbot von Zufallsfunden und die überbordende Trennung bei der Aufbereitung und Auswertung von Beweisen im Zusammenhang mit Handysicherstellungen.“

Notwendig ist eine Neuregelung wegen des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), wonach die aktuelle Rechtslage zur Datenträger-Sicherstellung gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz verstößt. Die entsprechenden Passagen werden deshalb Anfang 2025 aufgehoben. Dies betrifft nicht nur die Sicherstellung von Handys und anderer elektronischer Datenträger, sondern sämtliche Gegenstände. Ohne entsprechende Neuregelung dürften damit ab 1. Jänner gar keine Gegenstände mehr sichergestellt werden.

Langes Tauziehen

Seither läuft das Tauziehen um eine Neuregelung. Im Juni wurde sogar kurzfristig eine Einigung zwischen den Koalitionspartnern verkündet - die Justizministerin Alma Zadic (Grüne) allerdings nach massiven Einwänden aus der Justiz wieder aufkündigte. Nach einer längeren Begutachtung legte die Ministerin zuletzt einen neuen Entwurf vor, der nun aber offenkundig bei der ÖVP keinen Anklang fand.

Umstritten war im Lauf der bisherigen Diskussion etwa, wer für die Aufbereitung der Daten aus den sichergestellten Datenträgern zuständig sein soll. Da der erste Entwurf dafür nur noch eine erst eigens zu schaffende eigene Organisationseinheit der Kriminalpolizei vorsah, befürchteten Staatsanwaltschaften und insbesondere die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Entmachtung. Größere praktische Bedeutung hatten aber auch Einwände, wonach die vorgesehenen Sicherstellungs-Regeln bei Gefahr im Verzug wenig praktikabel seien. Und auch die Frage, inwieweit Zufallsfunde weiter verwendet werden können, dürfte noch nicht endgültig geklärt sein und im Zusammenhang mit der Art der Datenaufbereitung und etwaigen Übermittlung der Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft stehen.

Zeit wird knapp

Wenn die Neuregelung nicht in der kommenden Woche erfolgt, wird die Zeit knapp. Theoretisch könnte zwar der Nationalrat auch nach der Wahl noch in alter Besetzung zu einer Sondersitzung zusammenkommen - das ist aber unwahrscheinlich. Die konstituierende Sitzung des neugewählten Nationalrats findet dann voraussichtlich am 24. Oktober statt.

Da die Mehrheitsverhältnisse dann vermutlich anders aussehen, wären unter Umständen neue Allianzen möglich bzw. nötig. Sollte es wie geplant zu einer größeren Umstellung der bisherigen Verfahrensabläufe kommen, müssten anschließend auch noch bei der Kriminalpolizei bzw. justizintern entsprechende Maßnahmen getroffen werden.

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