Senkung der Strafmündigkeit? ÖVP will Ende April Vorschläge vorlegen

Senkung der Strafmündigkeit? ÖVP will Ende April Vorschläge vorlegen
Die Kriminalität bei Kindern unter 14 Jahren habe sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Karner: "Wir müssen in Teilbereichen nachschärfen."

Angesichts jüngster Kriminalfälle unter Beteiligung von mündigen Jugendlichen und noch nicht strafmündigen Kindern hatte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) am vergangenen Wochenende Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Innenminister Gerhard Karner (beide ÖVP) mit der Erarbeitung eines Maßnahmenpaketes beauftragt.

Ende April soll ein erster Zwischenbericht einer Arbeitsgruppe mit konkreten Vorschlägen vorliegen, gaben Edtstadler und Karner am Donnerstagabend bekannt.

Zuvor hatte die Arbeitsgruppe mit Vertretern der Polizei, des Bundeskriminalamts, der Justiz, der Jugendfürsorge sowie weiteren Expertinnen und Experten erstmals getagt. "Das Ziel heißt Kinder schützen, die Jugend erziehen und Gewalttäter strafen", sagte Karner im Anschluss vor ausgewählten Medienvertretern. Der Innenminister verwies darauf, die Kriminalität bei den Strafunmündigen - also Kindern unter 14 Jahren - hätte sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Bei den 14- bis 17-Jährigen sei sie "leicht gestiegen". Dem gelte es nun Rechnung zu tragen: "Wir müssen in Teilbereichen nachschärfen."

Eltern stärker in Verantwortung nehmen?

Eine Senkung der Strafmündigkeit steht aus Sicht der ÖVP dabei eben so zur Debatte wie die Eltern stärker in die Verantwortung für ihre Kinder zu nehmen und Gewaltdelikte strenger zu bestrafen. "Man kann nicht zur Tagesordnung übergehen", meinte Verfassungsministerin Edtstadler. Sie wies darauf hin, dass es bei einer Senkung der Strafmündigkeit "nicht nur um das Strafrecht, sondern auch um die Unterbringung von Jugendlichen geht". Da brauche es legistische Änderungen: "Der Rechtsstaat darf nicht zahnlos sein. Der Rechtsstaat muss sich durchsetzen können. Wenn es hier Entwicklungen gibt, die vielleicht schon im frühen Alter beginnen, dann muss es hier auch eine Möglichkeit geben für den Staat, einerseits zu sanktionieren und andererseits Betroffenen und den Eltern unter die Arme zu greifen und die zu unterstützen. Und zwar in einer Art und Weise, dass es nicht endet mit zwei Wochen Fernsehverbot." Wo das Strafrecht nicht greife, "kann der Jugendschutz greifen, können Maßnahmen greifen, die ins Erzieherische gehen", bemerkte Edtstadler.

Hinsichtlich der Strafmündigkeit wird sich die Arbeitsgruppe die unterschiedlichen Altersgrenzen in Europa anschauen und Erfahrungsberichte sammeln, um Vergleiche ziehen zu können. Beim Thema Strafen sei "Einsperren" nicht "die einzige Möglichkeit", sagte Edtstadler. Es gebe auch "andere Möglichkeiten, um dem gesteigerten Gewaltpotenzial entgegentreten zu können". In Bezug auf strafunmündige Täter hielt Edtstadler zur aktuellen Rechtslage fest: "Wenn Sie jemanden haben, der unter 14 ist, dann können Sie nichts machen, dann kann die Polizei nichts machen." Es müsse aber auch für unter 14-Jährige "Konsequenzen geben, die durchsetzbar sind".

Das bei der Jugend allgegenwärtige Handy sei "kein rechtsfreier Raum", betonte Karner. Die Arbeitsgruppe werde daher den Smartphones besonderes Augenmerk schenken, das für manche Kinder und Jugendliche eine Art "Waffe" sei, mit der Gewalt- oder Missbrauchshandlungen aufgezeichnet und verbreitet würden, kündigte der Innenminister an.

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