Schwangerschaft ist künftig kein Hindernis bei Sub Auspiciis-Promotion mehr
Bei der Sub Auspiciis-Promotion gibt es eine Neuregelung. Der Nationalrat hat am Donnerstag einstimmig die so genannten Nachsichtsgründe präzisiert. Diese regeln, unter welchen Umständen man trotz längerer Studiendauer zu dieser besonderen Auszeichnung durch den Bundespräsidenten kommen kann. Unter anderem wird explizit auf Schwangerschaften abgestellt.
Anlassfall war eine oberösterreichische Mutter, die ebenso wie ihre Brüder die notwendigen Noten geschafft hätte, wegen längerer Studiendauer aber nicht sub auspiciis promoviert wurde. Damit wurde eine Diskussion losgetreten, ob man hier ein zu enges Zeitkonzept gewählt hat.
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Gemeinsam fand der Nationalrat nun eine Lockerung. Konkret wurden die Ausnahmegründe "Behinderung, Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Pflege Angehöriger" explizit eingefügt. Bisher war in solchen Fällen allgemeiner von triftigen Gründen die Rede. Direkt angeführt war im Gesetz "etwa Tätigkeit als Werkstudent, Unterbrechung des Studiums aus materiellen Gründen, Krankheit und dergleichen mehr".
Voraussetzung für eine mit einem Ehrenring verbundene Promotion unter den Auspizien des Bundespräsidenten sind:
- ein Vorzug in allen Oberstufenklassen
- eine Reifeprüfung mit Auszeichnung
- ein Studienabschluss, in dem alle Teile der Diplom- bzw. Bachelor- und Masterprüfungen sowie das Rigorosum mit "Sehr gut" benotet werden
- sowie Bestbeurteilungen der Diplom- bzw. Masterarbeit und Dissertation
- dazu darf eine "im Durchschnitt normale Studiendauer" nicht überschritten werden
Der Mutter hätte es nicht geholfen
Dem Anlassfall hätte die Neuregelung aber wohl auch nichts geholfen. Der Senat der Uni Wien verweigerte die Auszeichnung nämlich nicht, weil er die Betreuungspflichten der Frau grundsätzlich nicht anerkannt hätte. Das Problem habe darin gelegen, dass die Durchschnittsstudiendauer bereits vor der Geburt des ersten Kindes überschritten gewesen sei, hieß es seitens der Hochschule.
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