Schredder-Affäre: Kern droht Kurz mit Klage

Schredder-Affäre: Kern droht Kurz mit Klage
Ex-Kanzler Christian Kern verneint, dass seine Amtsübergabe genauso verlaufen sei, wie jene von Kurz.

Das Schreddern von Festplatten vor einer Amtsübergabe sei ein ganz normaler Vorgang, sagte Ex-Kanzler Sebastian Kurz beim Sommergespräch mit Servus TV. Bei der Amtsübergabe von Christian Kern sei dies ja auch nicht anders gewesen. 

Eine Behauptung, die der angesprochene Vorgänger im Kanzleramt tags darauf nicht auf sich sitzen lassen wollte. In einer e-Mail, die er auch auf Facebook veröffentlichte, forderte Kern Kurz am Freitag dazu auf, die Aussage zurückzunehmen.

Das müsse bis Montag erfolgen, "ansonsten müsste ich meine Anwälte um Prüfung bitten, ob hier gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, um meinen guten Ruf zu wahren", schrieb Kern. Er bezieht sich dabei darauf, dass Kurz ihm unterstellen würde, dass auch seine Mitarbeiter Festplatten extern, von einer Privatfirma, haben schreddern lassen.

ÖVP: Fünf Datenträger geschreddert

Dieser Kontext stört Kern: "Deine Behauptung, Sebastian, die (Amts-)Übergabe von mir an Dich sei so verlaufen, wie dies in Hinblick auf die Zerstörung von Festplatten durch Deine Mitarbeiter kurz vor dem erfolgreichen Misstrauensantrag des Nationalrates gegen Dich erfolgt ist, ist daher unrichtig – und Du weißt das."

Seine Mitarbeiter hätten bei der Amtsübergabe "sämtlich Akten und Unterlagen in gesetzeskonformer Weise behandelt", betont Kern. Ein Schreddern habe dabei nicht stattgefunden. Daten seien lediglich von Festplatten gelöscht worden, "entsprechend der IT-Richtlinie des BKA".

Wolfgang Maderthaner, Ex-Generaldirektor des Staatsarchives, hält das Vorgehen des ÖVP-Mitarbeiters rund um die Schredder-Affäre grundsätzlich für gesetzeswidrig. Der Gesetzeswortlaut werde aber so gut wie nie eingehalten, da es kaum Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gebe, sagte er am Freitag im Ö1-Morgenjournal. 

Dass Parteien bei Übergabe Dokumente vernichten lassen, sei deshalb nicht ungewöhnlich, aber dennoch ungesetzlich. Die aktuelle Schredder-Affäre habe jedoch eine "sehr neue Qualität in der Zweiten Republik", so Maderthaner.

Kommentare