"Schrecklich verunglückt": Die Ausgangssperre, die keine war

Polizeikontrollen in Wien
Mit April laufen die Ausgangsbeschränkungen aus. Rein formal hat es sie gar nie gegeben. Die Regierung kommunizierte schärfer, als es die Verordnung hergab.

Als Rudolf Anschober am Dienstag im Bundeskanzleramt den Satz sagte „Wir können die Ausgangsbeschränkungen auslaufen lassen“, wäre das eigentlich ein Grund zur Freude gewesen.

Man trete, so ventilierte der Gesundheitsminister, nun in eine Phase ein, in der „die Bürger wieder ausgehen“ können. Und damit fallen ab 1. Mai all jene Gründe weg, die seit 16. März idealerweise erfüllt werden sollten, um sich im öffentlichen Raum zu bewegen, sprich: das Spazierengehen, das Einkaufen, das zur Arbeit fahren …

In der Regierung will im Zusammenhang mit den Ausgangsbeschränkungen derzeit aber kein großer Jubel aufkommen. Und das hat unter anderem damit zu tun, dass eine zunehmende Anzahl an Experten ganz offen sagt, was für juristische Feinspitze schon länger klar war, nämlich: Die formal verhängte Ausgangssperre hat es so ohnehin nie gegeben. Und das, was Regierungsvertreter seit 16. März wieder und wieder in Mikrofone sprachen (vereinfacht gesagt: man darf ohne guten Grund nicht nach draußen gehen), ist, wie am Dienstag auch Verfassungsjurist Heinz Mayer im Ö1-Mittagsjournal festhielt, durch die entsprechende Verordnung gar nicht gedeckt. Man kommunizierte schärfer, als man es rechtlich beschlossen hatte.

Kommentare