Corona-Krise: Ausgangsbeschränkungen enden am 1. Mai - unter Bedingungen

Corona-Krise: Ausgangsbeschränkungen enden am 1. Mai - unter Bedingungen
Österreich sperrt auf: Ab 1. Mai soll man ohne Begründung wieder vor die Haustür gehen dürfen. Die Abstands- und Hygiene-Regeln will die Regierung beibehalten.

Im Prinzip haben zwölf Wörter genügt – und Österreich stand still.

„Zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten“, heißt es im § 1 einer Verordnung des Gesundheitsministeriums, mit der zum ersten Mal in dieser Form über Österreich ein absolutes Ausgangsverbot verhängt worden ist.

Seit sechs Wochen galt formal: Wer vor die eigene Haustür gehen will, soll das nur zum Einkaufen, Spazierengehen oder für den Weg in die Arbeit tun. Im Kern war das Verbot umstritten und widersprüchlich – formaljuristisch durfte man immer schon vor die Tür, vorausgesetzt der Sicherheitsabstand von einem Meter wurde eingehalten.

Corona-Krise: Ausgangsbeschränkungen enden am 1. Mai - unter Bedingungen

Ab 1. Mai, und das ist die gute Nachricht, soll die umstrittene Verordnung grundsätzlich fallen bzw. auslaufen. Und wie dem KURIER aus Regierungskreisen bestätigt worden ist, sollen Kanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler sowie die Minister Rudolf Anschober (Gesundheit) und Karl Nehammer (Inneres) am Dienstag erklären, dass man sich ab 1. Mai in Österreich ohne jeden Zweifel wieder frei bewegen wird können.

Das ist insofern sinnvoll, als die Regierung ohnehin jede Menge Erleichterungen in Aussicht gestellt hat – ab 1. Mai sind diverse Sportanlagen (Tennis, Golf etc.) wieder offen, ab 2. Mai dürfen sämtliche Geschäfte und Dienstleister wieder aufsperren (siehe Infobox).

Die ersten Lockerungsmaßnahmen nach dem Lockdown sind bereits erfolgt, ab dem Tag der Arbeit am Freitag kommen nun weitere.

1. Mai

Sportplätze und -anlagen öffnen. Sportarten, die im Freien, weitgehend alleine und ohne Kontakt erfolgen (z. B. Tennis, Golf, Reitsport, Schießen etc.) sind unter leichten Einschränkungen wieder erlaubt. Die Ausgangsbeschränkung soll grosso modo fallen (siehe Bericht oben), das bedeutet: Man darf sich wieder frei bewegen, Besuche bei Verwandten und Freunden sind möglich.

Aber: Der Sicherheitsabstand gilt weiter – oder soll weiter gelten. Ein konkretes Beispiel: Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, sollen möglich sein – aber mit Mundschutz.

2. Mai

Alle Geschäfte, die bisher nicht offenhalten durften, können wieder öffnen.

15. Mai

Alle Outdoor-Sportarten sind wieder erlaubt, also auch Teamsport. Einschränkung: Es darf keinen Körperkontakt geben. Beim Fußball heißt das: Trainings im Team sind erlaubt, aber keine Matches.

Die Gastronomie öffnet ebenfalls am 15. Mai, Treffen mit Freunden im Gastraum sind möglich. Allerdings gelten spezielle Abstandsregeln für die Tische und eine Maskenpflicht für das Personal.

Gottesdienste sind ebenfalls wieder erlaubt.

Der Umstand, dass die Ausgangsbeschränkung fällt, heißt freilich nicht, dass es ganz ohne Einschränkungen weitergehen soll.

Details waren Montagabend noch offen. Politisch klar war für die Regierungsspitze aber, dass die bewährten Grundprinzipien weiter gelten sollen. Das bedeutet: ÖVP und Grüne wollten formal-rechtlich fixieren, dass der Sicherheitsabstand von einem bis zwei Metern im öffentlichen Raum eingehalten wird und dass Treffen von größeren Personengruppen unterbleiben sollen.

Fest steht, dass die Regierung ab 1. Mai verstärkt auf die vom Kanzler angesprochene „Eigenverantwortung“ setzen will, sprich: Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sollen von den Österreichern nicht nur deshalb eingehalten werden, weil Strafen drohen, sondern weil die Menschen den Sinn darin erkennen.

Besuchen der Eltern erlaubt

Bereits am Montag hat das Gesundheitsministerium klargestellt, dass Treffen zu Hause mit Verwandten oder (Groß-)Eltern formalrechtlich nie verboten waren. Ab 1. Mai werden sie aber insofern erleichtert, als man sich wieder freier bewegen kann. 

An den Sicherheits- und Hygiene-Empfehlungen bei diesen Treffen ändert der Feiertag naturgemäß nichts – die ältere Generation bleibt auch nach dem 1. Mai eine Risikogruppe.

Kommentare