Schmieds Bilanz zu Schulschluss

APA10885918 - 08012013 - WIEN - ÖSTERREICH: Unterrichtsministerin Claudia Schmied am Dienstag, 08. Jänner 2013, vor Beginn des Ministerrats im Bundeskanzleramt in Wien. APA-FOTO: HANS KLAUS TECHT
Die Ministerin beendet das Schuljahr mit Eigenlob und einer Kampfansage.

Die Ferien sind da - selbst für den Nationalrat. Er geht in eine kurze Pause von zwei Wochen. Den Schulschluss nahm Unterrichtsministerin Claudia Schmied am Dienstag zum Anlass, die 61 in dieser Legislaturperiode bereits gesetzlich fixierten Bildungsmaßnahmen der Regierungzu loben: von der neuen Lehrerausbildung über Bildungsstandards bis zu geplanten neuen Modellen der Sprachförderung. Österreich sei innerhalb der OECD "eines der wenigen Länder, das in den vergangenen Jahren offensiv in Bildung investiert". Das werde international auch anerkannt, so Schmied. Lob gab es auch für die zwei Privatgymnasien, die bereits im kommenden Schuljahr als erste die Zentralmatura in allen drei Teilen (zentral vorgegebene schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung, vorwissenschaftliche Arbeit) testen. Kommendes Jahr wäre der eigentliche Starttermin für alle AHS gewesen. Nach massiver Kritik von Schüler-, Eltern- und Lehrervertretern wurde der Start aber um ein Jahr verschoben. Die AHS beginnen nun erst 2014/15, die berufsbildenden höheren Schulen (BHS) ein Jahr später. Unerwähnt blieb auch die Neue Mittelschule nicht, das Schlüssel- und "Herzensprojekt" Schmieds.

Lehrerdienstrecht

Weniger von Erfolg gekrönt ist bekanntlich das Projekt Lehrerdienstrecht: Auch wenn die ÖVP bereits vor Wochen ein eigenes Lehrerdienstrechtsmodell vorgelegt und vergangene Woche in dieser Sache einen Schulterschluss mit der Gewerkschaft vollzogen hat, pocht Schmied hier auf eine Reform noch vor der Wahl. Es gebe noch immer einen "gemeinsam erarbeiteten" Regierungsvorschlag, mit dem sie mit Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Finanzministerin Maria Fekter in die Verhandlungsrunde am Mittwoch gehe. Der Gewerkschaft richtete sie aus, dass die Geduld der Dienstgeberseite ausgereizt sei: "Wir erwarten alle konkrete Schritte in Richtung Abschluss." Die Reform des Lehrerdienstrechts sei "nicht eine Einzelarbeit, sondern eine Gruppenarbeit". Es dürfe nicht zur "unendlichen Geschichte" werden, weshalb sie auch eine Reform erst nach Erstellung einer Studie zur Lehrerarbeitszeit ablehnte. "Jetzt gilt es, mit vereinten Kräften der Gewerkschaft über den Widerstandsblock hinwegzuhelfen." Diese müsse endlich Gestaltungswille beweisen, statt sich in ihrer Festung einzubunkern - immerhin sei die Regierung den Lehrern schon in einigen Punkten entgegengekommen. Sie peile eine Lösung auf sozialpartnerschaftlichem Weg an, so Schmied - auch wenn Bundeskanzler Faymann recht habe mit seinem Hinweis, dass eine Reform auch ohne Zustimmung der Gewerkschaft möglich wäre. "Solange das Parlament tagt, können entsprechende Beschlüsse gefasst werden".

29. Runde

Die Verhandlungsrunde am Mittwoch ist übrigens Nummer 29. Annäherung gibt es keine - im Gegenteil. Seit Mai 2012 liegt ein praktisch fertiger Gesetzesentwurf auf dem Verhandlungstisch, der damals von Schmied, Heinisch-Hosek und Fekter der Gewerkschaft übergeben wurde. Eckpunkte: Ein gemeinsames Dienstrecht für alle Pädagogen, eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf 24 Stunden, höhere Anfangsgehälter (2.420 Euro) und Verflachung der Gehaltskurve, neue Regeln für Zulagen, verpflichtende Fortbildung für alle Lehrer, eine Neugestaltung des Berufseinstiegs sowie ein Aus für die Pragmatisierung. In den letzten Monaten wurde der Vorschlag zwei Mal nachgebessert - unter anderem sollen angehende Lehrer fünf Jahre wählen können, ob für sie das alte oder das neue Dienstrecht gilt, außerdem sollen Klassenvorstände (und damit de facto alle Volksschullehrer) und Mentoren eine Stunde weniger unterrichten müssen. Dass dieser Entwurf allerdings umgesetzt wird, scheint nun mehr als fraglich.

Das Modell von Vizekanzler Michael Spindelegger sieht ein Jahresarbeitszeitmodell vor, wie es derzeit etwa die Pflichtschullehrer haben. Davor soll aber noch eine detaillierte Arbeitszeitstudie erarbeitet werden, um zu klären, welche Tätigkeiten in welchem Umfang darin eingerechnet werden - womit ein neuer, akkordierter Gesetzestext in noch weitere Ferne rückt.

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