"Schlitzaugenvirus": Zanger zeigt Petzner wegen Verhetzung an

Hat Stefan Petzner den Rhythmus im Blut?
Anwalt Georg Zanger, er ist auch Präsident der Austrian Chinese Business Association, hat eine Sachverhaltsdarstellung wegen Petzners Aussagen verfasst.

"Was mich so ärgert: Niemand fragt nach den Schuldigen. Na wer war es denn? Die Chinesen", sagte Stefan Petzner kürzlich in einem Interview zur Corona-Pandemie. Petzner ist groß geworden als PR-Mann hinter Jörg Haider, bekannt geworden als Kurzzeit-Nachfolger Haiders als BZÖ-Parteichef nach dessen Unfalltod. Heute führt er eine Kommunikationsagentur mit Schwerpunkt Krisen-PR für Politiker.

Chinesen, schwurbelte sich Petzner in dem Interview weiter in Rage, seien "Schlitzaugen", daher nenne er das Coronavirus auch "Schlitzaugenvirus". Und Sars-Cov-II sei schon "das dritte Schlitzaugenvirus". Weshalb er von der EU einfordere, dass "China zur Rechenschaft gezogen" werden soll. Denn China müsse nun alles bezahlen, "den Wiederaufbau finanzieren", nach dem Völkerrecht "Reparationszahlungen" leisten, und schärfste wirtschaftliche und diplomatische Sanktionen brauche es auch.

Denn Chinesen seien außerdem "Fockn", also "dreckige, schmutzige Leute, die keine Manieren haben", die Fledermäuse "fressen" würden.

Seit Tagen kursiert Petzners Hasstirade im Netz, teils belustigen sich die Rezipienten, nicht selten erfährt der PR-Mann aber auch Bestätigung für seine Aussagen.

Zanger zeigt an

Anwalt Georg Zanger verfasste nun als Präsident der Austrian Chinese Business Association eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft, wegen "Verhetzung gemäß §283 StGB" zeigte er also Petzner wegen dieses Videos an.

Im Strafgesetzbuch heißt es zu §283: 

"Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt, in der Absicht, die Menschenwürde anderer zu verletzen, eine (..) Gruppe in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen (..), ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen."

Zusatz: "Wer die Tat (..) in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die (..) bezeichneten Handlungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen."

Zanger schreibt: "Die Äußerungen, insbesondere die Bezeichnung als "Fockn" und die Verwendung des Begriffes "Schlitzaugen-Virus" bezieht sich auf eine erkennbare Gesamtgruppe der Chinesen schlechthin, beleidigt diese und macht sie in der Öffentlichkeit verächtlich, sodass die formalen Voraussetzungen des §283 StGB erfüllt sind. Bei dieser pauschalen Formulierung werden nicht nur die in China lebenden Chinesen, sondern vor allem die Chinesen auf der ganzen Welt diffamiert und damit rassistischer Verfolgung ausgesetzt."

Petzner selbst hat in einem Tweet inzwischen erklärt, dass er nicht gewusst habe, dass er rassistische Ausdrücke verwendet habe. "Hätte ich das gewusst, hätte ich diese, wie ich nun neu lernte, rassistische Bezeichnung keinesfalls verwendet."

 

 

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