Inwiefern spielt Schuld bei der Scheidung eine Rolle?
Nur im Streit um den nachehelichen Unterhalt. Derjenige, der laut Scheidungsurteil das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trägt, kann zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden. Viele Männer empfinden das als Strafe – was die Zahlungsmoral nicht unbedingt hebt. Es wird mit allen Mitteln dagegen gekämpft.
Beginnen wir von vorne: Wie läuft eine Scheidung ab?
Derjenige, der aus der Ehe herauswill, geht zum Anwalt. Der andere wird dann zu einem unverbindlichen Gespräch in die Kanzlei eingeladen. Meistens kommt keine Reaktion. Ich weiß ja nicht, was ohne mein Beisein zu Hause abläuft, aber ich vermute, dass viele Betroffene erst einmal auf stur schalten, der Scheidungswillige Zweifel bekommt und abwartet. Wenn das Verfahren in Gang ist, kommen viele zur Vernunft und streben eine einvernehmliche Lösung an. Wenn das scheitert, reicht der Anwalt eine Scheidungsklage ein. Und dann beginnt die Suche nach dem Schuldigen.
Wie macht man sich schuldig?
Die Ehe ist ein Vertrag, der, wie jeder andere, wechselseitige Rechte und Pflichten auslöst. Bei der Ehe gibt es die Pflicht zur Wohn-, Wirtschafts- und zur Geschlechtsgemeinschaft. Eheverfehlungen sind zum Beispiel, wenn jemand grundlos von zu Hause auszieht, wenn jemand einen deutlich besseren Lebensstil pflegt als der Partner, oder wenn jemand den Geschlechtsverkehr verweigert.
Wann ist so eine Verweigerung ein Scheidungsgrund?
Es gibt keine ausgefeilte Judikatur, aber wenn eine Frau sagt, ihr Mann interessiere sich nicht für sie, es gebe schon lange keinen sexuellen Kontakt mehr, dann kann das eine Pflichtverletzung sein.
Was zählt als Ehebruch?
Ehebruch ist schwer nachweisbar – man hat ja selten die Hand dazwischen. Wobei ich als Anwalt auch schon mit einem Leintuch als Beweismittel vor dem Richter aufgetreten bin. Es ist aber auch ehewidrig, wenn ein Ehepartner mit jemand anderem in der Öffentlichkeit herumschmust. Laut Judikatur muss der Anschein gewahrt bleiben, dass die Ehe besteht. Auch liebloses Verhalten kann eine Eheverfehlung darstellen.
Wenn mir mein Mann vor Gericht nachweist, dass ich ihn lieblos behandle, bin ich die Schuldige und muss ihm Unterhalt zahlen?
Nur, wenn Sie wesentlich mehr verdienen als er. Berechnet wird der Unterhalt grob gesagt so, dass das Einkommen beider zusammengerechnet wird – 40 Prozent davon, abzüglich des eigenen Einkommens, stehen dem Schwächeren zu. Für Kinder gibt es eigene Richtsätze.
Wie erleben Sie die Suche nach dem Schuldigen?
Als Anwalt muss ich meinen Mandanten raten, stark zu bleiben, es geht schließlich um ihre Existenz. Wenn man freiwillig auf Unterhalt verzichtet, kann die Sozialhilfe aussteigen. Stark bleiben ist aber nicht einfach – vor allem, wenn die Gegenseite psychologische Kriegsführung betreibt oder plötzlich private Details vor Gericht ausgewalzt werden. Das sind oft beschämende Szenen. Wenn es Kinder gibt, potenziert sich das Leid noch.
Wie wirkt sich dieser Druck auf die Betroffenen aus?
Viele – und ich muss wieder von Frauen sprechen – halten das nicht aus, wollen einfach nur, dass es vorbei ist, und geben sich mit weniger Unterhalt zufrieden, als ihnen zustehen würde. Das ist natürlich nicht gerecht.
Wie könnte man die Situation verbessern?
Die Situation könnte deutlich entspannt werden, wenn man die Schuldfrage vom Unterhalt entkoppelt. Dieses „Schmutzwäsche-Waschen“ würde dann wegfallen. Ob jemand einen Liebhaber hat, geht den Staat nichts an, dieser sollte keine moralischen Wertungen vornehmen. Das ist auch nicht zeitgemäß. Es sollten nur objektive Kriterien zählen: Wie lange man verheiratet war, wie stark man durch die Kindererziehung beruflich eingeschränkt war, wie viel Einkommen da ist. In Deutschland ist das seit Langem Praxis, in Österreich steht uns die Diskussion noch bevor.
Was schlagen Sie vor?
Ich tendiere dazu, dass der einkommensschwächere Partner am Anfang einen etwas höheren Unterhalt bekommt. Man muss bedenken: Eine Trennung ist ein dramatisches Ereignis. Wenn der Lebensstandard mit dem Scheidungsurteil plötzlich absinkt, ist es schwieriger, sich zu konsolidieren. Mag ja sein, dass die Frau auch einen Liebhaber hatte. Dennoch sollte niemand bei einer Trennung um seine Existenz fürchten müssen.
In der Statistik scheinen immer mehr ältere Geschiedene auf – wie sind hier Ihre Erfahrungen?
Altersarmut ist ein großes Thema. In der älteren Generation war es üblich, dass sich die Frau um die Kinder kümmert und gar nicht arbeiten geht. Es darf nicht sein, dass so eine Frau nach der Scheidung ins Bodenlose fällt, während der Mann mit seiner Neuen teure Urlaube macht. Es klingt nach Klischee, aber ich habe das schon erlebt.
Die Evaluierung des Unterhaltsrechts steht im türkis-grünen Koalitionspakt. Was erwarten Sie davon?
Ich hatte mit Justizministerin Alma Zadić ein Gespräch, sie hat dafür ein offenes Ohr. Ich befürchte nur, dass der Koalitionspartner sich nicht bewegen wird. Die ÖVP verliert den Anschluss an die Realität, wenn sie noch immer so tut, als wäre die Ehe unauflöslich.
Wenn das Schuldprinzip wegfällt und weniger gestritten wird – schadet das nicht Ihrem Berufsstand?
Nein, gar nicht. Ein gutes Paket für eine einvernehmliche Scheidung kostet auch etwas. Ich bin so lange in dem Beruf, dass ich sage: Es ist mir lieber, ich wirke an einer guten Lösung für die Zukunft mit, als dass ich mit Krieg ein bisschen mehr Geld mache. Im Übrigen sollte das kein Kriterium für ein zeitgemäßes Scheidungsrecht sein.
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