Schärferes Verbotsgesetz lässt auf sich warten

Radikalisierung im Internet nimmt zu, die „offene Neonaziszene“ schrumpft hingegen.
Die Zahl der Verurteilungen steigt. Bei der Evaluierung des Verbotsgesetzes ist aber Geduld gefragt.

Justizminister Josef Moser lässt sich mit der seinerzeit angekündigten Verschärfung des Verbotsgesetzes Zeit.

Er will die laufende Auswertung der unterschiedlichen Rechtsvorschriften in der EU abwarten sowie eine „allenfalls einzuholende Studie“. Erst dann will er entscheiden, wie es in Sachen Verbotsgesetz weitergehen soll.

Das geht aus der Beantwortung Mosers einer parlamentarischen Anfrage von grünen Bundesräten hervor.

Ernüchternd ist das deshalb, weil das Thema schon lange vor sich hin köchelt. Der Ausgangspunkt liegt immerhin eineinhalb Jahre zurück.

Schärferes Verbotsgesetz lässt auf sich warten

Im Jänner 2017 gab es heftige Kritik, weil die Anklage gegen einen Welser Rechtsanwalt, der in seinem Plädoyer vor Gericht die Vergasungen in Mauthausen geleugnet hatte, zurückgezogen wurde. Der damalige Justizminister Wolfgang Brandstetter sagte zu, das Verbotsgesetz evaluieren und allenfalls verschärfen zu lassen. Er sei ja selbst „auch alles andere als glücklich über solche Entscheidungen“, sagte er damals.

Brandstetter wollte das deutsche Max-Planck-Institut mit der Evaluierung beauftragen, dazu kam es aber nicht. Das Institut sah sich aus Kapazitätsgründen dazu nicht in der Lage, so Moser. Man überlege daher, ein österreichisches Institut zu beauftragen. Und zur Vorbereitung habe man zur Erhellung der EU-Rechtslage beim Netzwerk für legislative Zusammenarbeit zwischen den EU-Justizministerien angefragt. Die Rückmeldungen seien Ende Mai 2018 eingelangt, die zuständige Fachabteilung werte das Material jetzt aus.

Moser verweist jedoch auf die steigende Zahl von Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz. Diese Statistik belegt für den Minister „den Erfolg“ bisheriger Maßnahmen. Drei zählt der Minister in der Anfragebeantwortung konkret auf:

Sonderreferate für extremistische Straftaten bei allen größeren Staatsanwaltschaften wurden eingerichtet.

Berichtspflicht über den Ausgang der Verfahren an das Ministerium wurde eingeführt.

Nichtigkeitsbeschwerden sind beim Obersten Gerichtshof (OGH) möglich. Die Strafprozessordnung bietet für Justizminister Moser „jedenfalls ein Korrektiv zur Beseitigung rechtlich verfehlter (erstinstanzlicher) Urteile“ nach dem Verbotsgesetz.

Kommentare