Regierung weitet Familienbonus aus
"Heute ist ein großer Tag für die Familien in Österreich", sagte Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) am Mittwoch bei seinem Eintreffen im Bundeskanzleramt.
Die Bundesregierung beschloss heute im Ministerrat ihr erstes Prestigeprojekt, den Familienbonus. Der Kreis der Begünstigten wird nun doch größer ausfallen als ursprünglich von der Regierung angegeben wurde. Wie Löger erläutert, wird es auch für Kinder über 18, genauer gesagt für die Eltern der rund 100.000 Studenten, einen Steuerbonus geben. Dieser soll 500 Euro pro Kind pro Jahr betragen (gekoppelt an Familienbeihilfe, bis 25 Jahre). Es handelt sich um einen Steuerabsetzbetrag, er wird also voll wirksam für alle, die mehr als 500 Euro Steuer im Jahr bezahlen.
Alleinerziehende
Von den rund 200.000 Alleinerziehenden in Östereich verdienen laut Finanzministerium zirka 60.000 so wenig, dass sie keine Steuer zahlen und somit auch nicht in den Genuss des Familienbonus kommen. Für diese Gruppe soll im Rahmen des Alleinverdienerabsetzbetrags ein eigenes Modell implementiert werden, das auch diese Kinder finanziell begünstigt.
Die Eckpunkte des Modells hat die Regierung erst am Mittwoch im Ministerrat fixiert. Demnach kommt entgegen der bisherigen Ankündigungen doch ein Modell mit Negativsteuer, also eine Gutschrift für jene, die weniger als die Steuerfreigrenze verdienen. Details dazu sollen in den nächsten Tagen präsentiert werden, hieß es am Mittwoch.
Das bereits bekannte Grundmodell der Regierung sieht vor, dass steuerzahlende Familien pro Jahr und pro Kinder 1500 Euro von ihrer Steuervorschrift abgezogen bekommen.
Ab 1.700 Euro voll ausschöpfen
Laut Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) werde ab 1.700 Euro Einkommen der volle Bonus von 1.500 Euro ausgeschöpft werden können. Darunter gestalte sich der Bonus degressiv. Er zeigte sich ebenfalls erfreut und ortet dadurch eine Stärkung der Kaufkraft.
Familienbonus im Ministerrat
Die Gesamtkosten für den Staat betragen laut Finanzministerium 1,5 Milliarden Euro. 700.000 Familien sollen profitieren. Die Entlastung gilt ab dem Jahr 2019.
Der bisherige Kinderfreibetrag von 440 Euro (er verminderte die Steuerbemessungsgrundlage) und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten werden im Gegenzug gestrichen.
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