Wie automatischer Steuerausgleich funktionieren soll

Schelling und Drozda versprechen Bürgern weniger Bürokratie.
eGovernment: Arbeitnehmerveranlagung wird ab Herbst 2017 flächendeckend elektronisch abgewickelt.

Die Regierung reformiert nicht nur die Gewerbeordnung, Änderungen sind auch im Bereich des so genannten eGovernments geplant.

Im Herbst 2017 soll die automatische Arbeitnehmerveranlagung eingeführt werden (für das Jahr 2016). Derzeit muss man die Arbeitnehmerveranlagung selbst beim Finanzamt einreichen, um Lohnsteuer rückerstattet zu bekommen. Rund eine Million Arbeitnehmer tut das nicht. Dadurch bleiben jährlich rund 200 Millionen Euro beim Finanzamt liegen.

Ab kommendem Jahr erhalten Arbeitnehmer, die bisher keinen Lohnsteuerausgleich gemacht haben und dies auch bis 30. Juni nicht tun, im Herbst automatisch einen Bescheid über eine Steuergutschrift zugesandt. Jene, die bisher jährlich ihre Arbeitnehmerveranlagung an das Finanzamt geschickt haben, können dies weiterhin tun – und bekommen auf Basis dieser Informationen Lohnsteuer gutgeschrieben.

Kein neuer Meldezettel

Wer vergisst, die Veranlagung bis Ende 2017 auszufüllen, bekommt Anfang 2018 einen Bescheid auf Basis bisheriger Daten. Ist mehr als zuvor abzusetzen, z. B. Werbungs-, Kinderbetreuungskosten etc., kann das nachträglich gemeldet werden.

Die Regierung automatisiert nicht nur den Lohnsteuerausgleich, sie verspricht Bürgern auch weniger Behördenwege. Wenn man beispielsweise umzieht, soll man künftig keinen Meldezettel mehr für die Anmeldung bei der Gemeinde bzw. beim Magistrat benötigen. Die bisherige Meldeadresse ist im zentralen Melderegister gespeichert. Auch wenn sich der Nachname ändert (Heirat, Scheidung), soll das in allen Dokumenten, die bei den Behörden registriert sind, gespeichert werden.

Geplant ist außerdem, dass Post von Bundesbehörden künftig elektronisch zugestellt wird.

All diese Vorhaben sollen laut SPÖ und ÖVP ab 2017 sukzessive umgesetzt werden.

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