Kultusamt: „Zwangsweise Vorführung“ möglich

MINISTERRAT: BLÜMEL
Nach Kriegsspielen mit Kindern in einer Wiener Moschee verlangt Blümel Aufklärung. Bis zu 50 Islamfunktionäre sollen sich heiklem Fragenkatalog stellen.

Kinder als Soldaten beim Kriegsspielen in Wiener Moscheen? Alles nur türkisch-nationalistische Folklore zur Schlacht von Galipoli vor über hundert Jahren - oder steckt etwas anderes dahinter?

Der für die Glaubensgemeinschaften zuständige Kultusminister Gernot Blümel zweifelt an der vorherrschenden Darstellung und stellt der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) jetzt ein Ultimatum: Bis zum 27. April soll die Vertretung der Muslime in Österreich die Bundesregierung umfassend unterrichten, was in der Wiener Atib-Moschee in der Dammstraße vorgefallen war.

Zugleich wurden die Beamten des im Bundeskanzleramt beauftragt, die Vorfälle und den Verein zu überprüfen und Einvernahmen zu beginnen.

Bundesminister will unter anderem erfahren, welche Schritte die IGGÖ gesetzt habe und was geplant sei, um nationalistisch-militaristische Veranstaltungen in Gemeinschaften und Einrichtungen, die ihrer Verantwortung unterstehen, zu verhindern? Weitere Fragen sind:

  • Wo und wann gab es ähnliche Veranstaltungen und wo sind und waren generell Kinder und Jugendliche beteiligt?
  • Nach welchen Kriterien werden Moschee-Räumlichkeiten für Veranstaltungen vergeben - abgesehen von Gottesdiensten?
  • Welche Personen wurden wann aufgrund derartiger Vorfälle zur Verantwortung gezogen? Wie sehen diese Konsequenzen aus?
  • Wie stellt die IGGÖ sicher, dass keinerlei Veranstaltungen oder Aktionen abgehalten werden, die unserer Leitkultur und unseren Grundwerten widersprechen?
  • ATIB behauptete am Mittwoch in einer Stellungnahme, dass die Veranstaltung „lange vor den Presseberichten seitens der ATIB Zentrale sofort nach Bekanntwerden noch vor ihrem Ende auf ausdrückliche Anordnung des Dachvereines“ abgebrochen und auch der „Obmann des Mitgliedsvereins zum Rücktritt veranlasst“ wurde. Stimmt das?
  • Wurden hinsichtlich anderer Moscheen weitere Veranstaltungen abgesagt bzw. unterbrochen und personelle Konsequenzen gezogen?
  • Ein weiterer Vorfall aus dem Jahr 2016 wurde medial bekannt. Wie stellt sich dieser aus Sicht der IGGÖ dar und welche Konsequenzen wurden gezogen?

Der Minister will zudem alle Atib-Moscheen auf ähnliche Ereignisse überprüfen lassen. Dazu sollen Beteiligte auch einvernommen werden. Die ersten Vorladungen werden unmittelbar ausgefolgt und sind für die kommende Woche vorgesehen. Die Möglichkeit der zwangsweisen Vorführung im Falle des Nichterscheinens wird in der Rechtsmittelbelehrung angekündigt.  Das Kultusamt geht von  "zumindest 30 und bis zu 50 Personen aus", die zur Befragung geladen werden – von den Moscheen bis zu Vereinsfunktionären.

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