Regierung setzt bei Impfung weiter auf Aufklärung und Angebot statt Impfpflicht
In Deutschland wird derzeit nicht nur ein Auslaufen der Gratis-Bürgertests angedacht, um die stagnierenden Impfquoten zu steigern. Auch Einschränkungen für Ungeimpfte etwa für Gastronomie und Veranstaltungen werden diskutiert. In Österreich sind derartige Einschränkungen offenbar nicht angedacht. Die Regierung setzt weiter auf Aufklärung und niederschwellige Impfangebote, hieß es am Donnerstag. Laut Juristen wäre eine Sonderbehandlung Ungeimpfter jedenfalls möglich.
"Wir haben uns die Öffnungen, die aktuell möglich sind, gemeinsam erarbeitet und müssen nun auch gemeinsam dranbleiben, um sie aufrechtzuerhalten. Unser oberstes Ziel muss es momentan sein, die Durchimpfungsrate weiter zu erhöhen", hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme aus den Büros von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Gelingen solle das durch "Überzeugungsarbeit und gute Aufklärung" sowie "ein möglichst unkompliziertes, niederschwelliges Impfangebot", wie es die dafür zuständigen Bundesländer in den vergangen Wochen bereits mit zahlreichen effektiven Aktionen vorgemacht hätten. Die Effektivität der Impfung liege laut aktuellen Daten der AGES bei über 90 Prozent, ermögliche mehr Freiheiten und biete Schutz, warben die beiden.
Die in Deutschland diskutieren Einschränkungen für Ungeimpfte wären nach Meinung mehrerer Juristen allerdings auch in Österreich möglich. Laut Christoph Bezemek, Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Graz, müsse eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften freilich sachlich begründet sein, wie er im "Kurier" vom Donnerstag betont. Auch die Verfassungsrechtsexperten Brigitte Hornyk und Heinz Mayer teilen diese Einschätzung im Ö1-Mittagsjournal.
Geimpfte könnten das Virus zwar auch weitergeben, aber seltener als Ungeimpfte. Zudem verlaufe eine etwaige Erkrankung nach derzeitigem Wissensstand deutlich milder und in den Spitälern liegen fast ausschließlich Ungeimpfte, argumentiert Bezemek. Wenn wieder ein Lockdown verhängt wird, ist aus seiner Sicht eine Differenzierung zwischen Geimpften und Ungeimpften verfassungsrechtlich sogar geboten. Man könne nicht wegen 20 Prozent Impfverweigerern 100 Prozent der Bevölkerung einsperren, so die Argumentation. Voraussetzung sei freilich neben der sachlichen Rechtfertigung, dass die Regelung nicht exzessiv ausfällt, so Hornyk. "Maßnahmen gegen Ungeimpfte dürfen aber nicht in Bestrafung ausarten, weil sich der betreffende Mensch nicht impfen hat lassen", betont Mayer.
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